Mutterschutz und Karenz in Österreich: Ihre Rechte im Job
Was Sie dem Arbeitgeber wann sagen, welche Arbeiten tabu sind und wie lange Sie und Ihr Partner in Karenz gehen können.
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026
Kurz gesagt
In Österreich dürfen Sie acht Wochen vor dem Geburtstermin und acht Wochen danach nicht arbeiten, nach Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt mindestens zwölf Wochen. Kündigungsschutz gilt bis vier Monate nach der Geburt. Danach können Eltern Karenz nehmen, ein Elternteil allein bis zum 22. Lebensmonat, abwechselnd beide bis zum 2. Geburtstag.
Ihre Pflichten und die des Arbeitgebers
Sie melden die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin unmittelbar nach dem Bekanntwerden, legen auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vor, erinnern den Arbeitgeber in der 4. Woche vor Beginn der Schutzfrist und informieren ihn über eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft.
Ihr Arbeitgeber meldet die Schwangerschaft schriftlich dem Arbeitsinspektorat, gibt Ihnen eine Kopie und stellt die Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Wochengeld aus.
Verbotene Arbeiten ab dem ersten Tag
Ab Beginn der Schwangerschaft sind unter anderem verboten: schweres Heben und Tragen, überwiegend stehende Arbeit, Akkord- und Fließbandarbeit mit vorgegebenem Tempo, ständiges Sitzen ohne Pausen, Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen, Hitze, Kälte oder Nässe, Arbeiten mit besonderer Unfallgefahr und Tabakrauch am Arbeitsplatz, wenn Sie selbst nicht rauchen. Im Zweifel entscheidet das Arbeitsinspektorat.
Die Schutzfristen
| Zeitraum | Regel |
|---|---|
| 8 Wochen vor dem Termin | absolutes Beschäftigungsverbot, auch auf eigenen Wunsch keine Arbeit |
| Vorher bei Gefahr | individuelles Beschäftigungsverbot mit Facharztzeugnis (laut WKO grundsätzlich ab Ende der 15. SSW) |
| 8 Wochen nach der Geburt | Beschäftigungsverbot |
| Nach Früh-, Mehrlings-, Kaiserschnittgeburt | mindestens 12 Wochen |
| Wenn die Frist vor der Geburt kürzer war | Verlängerung danach, höchstens auf 16 Wochen |
Beschwerden wie Erbrechen oder Kreuzschmerzen sind laut WKO kein Freistellungsgrund, sondern ein Krankenstand.
Kündigungsschutz
Von der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt (nach einer Fehlgeburt bis vier Wochen danach) ist eine Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen und grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich. Eine einvernehmliche Auflösung ist in dieser Zeit nur schriftlich wirksam. Unterschreiben Sie nichts unter Druck, die Arbeiterkammer berät Sie.
Elternkarenz: wie lange, wer, wann
Für Kinder, die ab 1. November 2023 geboren sind, gilt laut Sozialministerium:
| Wer nimmt Karenz | Längstens bis |
|---|---|
| Nur ein Elternteil | Ablauf des 22. Lebensmonats |
| Beide abwechselnd | Ablauf des 2. Lebensjahres (2. Geburtstag = erster Arbeitstag) |
| Beide abwechselnd mit 1 Monat gleichzeitig beim ersten Wechsel | Ablauf des 23. Lebensmonats |
| Alleinerziehend | Ablauf des 2. Lebensjahres |
| Anderer Elternteil ohne Karenzanspruch (z. B. selbstständig), Karenz frühestens nach 2 Monaten | Ablauf des 24. Lebensmonats |
Jede Karenz dauert mindestens zwei Monate, höchstens drei Teile, und Sie müssen mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Für die Mutter beginnt sie grundsätzlich mit dem Ende der Schutzfrist. Für Kinder, die vor dem 1. November 2023 geboren wurden, besteht der Anspruch jedenfalls bis zum 2. Geburtstag.
Karenz ist unbezahlt, das Geld kommt aus dem Kinderbetreuungsgeld. Für die Meldung beim Arbeitgeber gelten Fristen: Klären Sie Ihre Frist mit der Arbeiterkammer oder Ihrem Arbeitgeber und melden Sie schriftlich.
Papamonat und Familienzeitbonus
Der „Papamonat“ meint die Familienzeit des Vaters oder zweiten Elternteils direkt nach der Geburt. Finanziell wird sie über den Familienzeitbonus unterstützt. Die aktuellen Beträge und Voraussetzungen veröffentlicht das Bundeskanzleramt; wir nennen hier keine Zahl, die wir nicht prüfen konnten. Fragen Sie beim Krankenversicherungsträger nach dem Antrag.
Gut zu wissen
Bezahlter Mutterschutz ist mehr als eine Formalität: Eine systematische Übersicht (Aitken und andere, 2015) fand in Studien auf Ebene einzelner Frauen Vorteile für die Gesundheit der Mütter.
Was Eltern fragen
Wann muss ich meine Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden?
Unmittelbar nachdem Sie davon wissen, mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Auf Verlangen legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor. In der 4. Woche vor Beginn der Schutzfrist machen Sie den Arbeitgeber auf diese aufmerksam.
Wie lange kann ich in Karenz gehen?
Für Kinder ab 1. November 2023 allein bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats, abwechselnd mit dem anderen Elternteil bis zum 2. Geburtstag. Alleinerziehende können allein bis zum 2. Lebensjahr in Karenz gehen.
Ab wann ist vorzeitiger Mutterschutz möglich?
Mit einem Facharztzeugnis, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind. Laut Wirtschaftskammer grundsätzlich ab dem Ende der 15. Schwangerschaftswoche, früher nur mit besonderer medizinischer Begründung.
Was ist der Papamonat?
Umgangssprachlich die Familienzeit des Vaters oder zweiten Elternteils direkt nach der Geburt. Finanziell gibt es dafür den Familienzeitbonus; Beträge und Voraussetzungen nennt das Bundeskanzleramt.
Quellen
- oesterreich.gv.at — Mitteilungs- und Nachweispflichten (Stand 16. April 2026) geprüft am 13. Oktober 2026
- oesterreich.gv.at — Beschäftigungsverbote vor Entbindung (Stand 16. April 2026) geprüft am 13. Oktober 2026
- oesterreich.gv.at — Was ich vor der Geburt zu beachten habe (Stand 1. Oktober 2026) geprüft am 13. Oktober 2026
- Sozialministerium — Elternkarenz geprüft am 13. Oktober 2026
- WKO — Beschäftigungsverbot geprüft am 13. Oktober 2026
- Aitken Z et al. — The maternal health outcomes of paid maternity leave, a systematic review. Social Science & Medicine 2015 (PMID 25680101) geprüft am 13. Oktober 2026
Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.