Kinderbetreuungsgeld 2026: Beträge, Varianten und Rechenbeispiele
Zwei Systeme, viele Varianten, eine Frist von 14 Tagen für den Umstieg. Hier rechnen wir beide Wege durch, mit den offiziellen Beträgen.
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026
Kurz gesagt
Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto wählen Sie 365 bis 851 Tage (beide Eltern 456 bis 1.063) und erhalten 41,14 bis 17,65 Euro pro Tag. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des Wochengeldes, höchstens 80,12 Euro pro Tag, bis zum 365. Tag (beide Eltern 426). Antrag ab der Geburt beim Krankenversicherungsträger. Stand: Oktober 2026.
Die zwei Systeme auf einen Blick
In Österreich wählen Sie nach der Geburt zwischen zwei Systemen. Die Entscheidung bindet beide Elternteile. Umsteigen können Sie nur binnen 14 Tagen ab dem ersten Antrag. Alle Beträge: Stand Oktober 2026, laut oesterreich.gv.at und Bundeskanzleramt.
| Kinderbetreuungsgeld-Konto | Einkommensabhängiges KBG | |
|---|---|---|
| Für wen | alle, auch ohne vorherige Erwerbstätigkeit | nur nach 182 Tagen durchgehender versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit in Österreich vor Geburt oder Mutterschutz |
| Tagesbetrag | 41,14 bis 17,65 Euro, je nach Dauer | 80 % des Wochengeldes, höchstens 80,12 Euro |
| Dauer, ein Elternteil | 365 bis 851 Tage ab Geburt | bis zum 365. Tag |
| Dauer, beide Eltern | 456 bis 1.063 Tage ab Geburt | bis zum 426. Tag |
| Zuverdienst | bis 60 % der Letzteinkünfte, mindestens 18.000 Euro pro Jahr | beim Krankenversicherungsträger erfragen |
| Mehrlinge | plus 50 % je weiteres Mehrlingskind | kein Zuschlag |
| Beihilfe für Geringverdienende | 6,06 Euro pro Tag möglich | nein |
Das Konto: Ihr Kinderbetreuungsgeld-Rechner in drei Zeilen
Beim Konto ist die Gesamtsumme pro Elternteil fast gleich, egal wie lange Sie beziehen. Sie entscheiden, wie Sie das Geld über die Zeit verteilen.
| Variante | Rechnung | Gesamt |
|---|---|---|
| Ein Elternteil, 365 Tage | 365 x 41,14 Euro | 15.016,10 Euro |
| Ein Elternteil, 851 Tage | 851 x 17,65 Euro | 15.020,15 Euro |
| Beide Eltern, 456 Tage | 456 x 41,14 Euro | 18.759,84 Euro |
Für jede Zwischenvariante (zum Beispiel 500 Tage) berechnet der Krankenversicherungsträger den Tagesbetrag. Der Monatsbetrag schwankt etwas mit der Zahl der Tage im Monat.
Wichtige Regeln beim Konto:
- 20 Prozent der Gesamtdauer sind dem zweiten Elternteil vorbehalten (in der kürzesten Variante 91 Tage).
- Jeder Bezugsblock dauert mindestens 61 Tage, höchstens drei Blöcke.
- Nicht genutzte Tage verfallen.
- Die Variante kann pro Kind einmal geändert werden, spätestens 91 Tage vor Ablauf der beantragten Dauer.
Einkommensabhängig: wann es sich lohnt
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des Wochengeldes, höchstens 80,12 Euro pro Tag, ungefähr 2.400 Euro im Monat. Wer den Höchstbetrag 365 Tage bezieht, erhält zusammen 29.243,80 Euro. Liegt Ihr Tagesbetrag unter 41,14 Euro, bekommen Sie auf Antrag eine Sonderleistung von 41,14 Euro.
Faustregel: Wenn 80 Prozent Ihres Wochengeldes deutlich über 41,14 Euro pro Tag liegen und Sie etwa ein Jahr zu Hause bleiben möchten, bringt das einkommensabhängige System mehr Geld. Wer länger betreuen möchte oder vorher nicht durchgehend gearbeitet hat, ist beim Konto richtig.
Der Partnerschaftsbonus
Teilen die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zwischen 50:50 und 60:40 auf und bezieht jeder mindestens 124 Tage, bekommt jeder Elternteil 500 Euro einmalig. Jeder beantragt den Bonus selbst, spätestens binnen 124 Tagen nach dem Ende der höchstmöglichen Gesamtdauer.
Ohne Eltern-Kind-Pass-Nachweis wird gekürzt
Für Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe müssen die fünf Schwangerenuntersuchungen und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes nachgewiesen werden: die Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Kindesuntersuchung beim Antrag, den Rest bis zum 15. Lebensmonat. Fehlt ein Nachweis, werden grundsätzlich 1.300 Euro pro Elternteil abgezogen. Bei Zwillingen gilt das für jedes Kind. Mehr dazu im Artikel zum Eltern-Kind-Pass.
So stellen Sie den Antrag
- Rechnen Sie beide Systeme vor der Geburt durch.
- Stellen Sie den Antrag ab dem Tag der Geburt bei Ihrem Krankenversicherungsträger. Rückwirkend geht es nur für 182 Tage.
- Legen Sie Kopien der Eltern-Kind-Pass-Nachweise bei.
- Während Sie Wochengeld beziehen, ruht das Kinderbetreuungsgeld.
Eine Übersicht aller Leistungen rund um die Geburt finden Sie auf unserer Seite Schwanger in Österreich.
Gut zu wissen
Für Fragen zum Kinderbetreuungsgeld gibt es eine kostenfreie Infoline Kinderbetreuungsgeld. Fragen zur Familienbeihilfe beantwortet das Familienservice unter 0800 240 262.
Was Eltern fragen
Wie viel Kinderbetreuungsgeld bekommt man 2026?
Beim Konto 41,14 Euro pro Tag in der kürzesten Variante (365 Tage, zusammen 15.016,10 Euro) bis 17,65 Euro pro Tag in der längsten (851 Tage). Beim einkommensabhängigen System 80 Prozent des Wochengeldes, höchstens 80,12 Euro pro Tag.
Kann ich nachträglich das System wechseln?
Nur binnen 14 Tagen ab der erstmaligen Antragstellung. Die Wahl bindet auch den anderen Elternteil. Innerhalb des Kontos können Sie die Variante pro Kind einmal ändern, spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglichen Dauer.
Wie lange kann ich das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend beantragen?
Höchstens 182 Tage rückwirkend. Stellen Sie den Antrag deshalb direkt nach der Geburt beim Krankenversicherungsträger.
Was passiert, wenn eine Eltern-Kind-Pass-Untersuchung fehlt?
Dann wird das Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich um 1.300 Euro pro beziehendem Elternteil gekürzt. Nötig sind die fünf Schwangerenuntersuchungen und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes.
Quellen
- oesterreich.gv.at — Kinderbetreuungsgeld, Übersicht der Systeme (Stand 1. Jänner 2026) geprüft am 13. Oktober 2026
- Bundeskanzleramt — Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem) geprüft am 13. Oktober 2026
- Bundeskanzleramt — Partnerschaftsbonus geprüft am 13. Oktober 2026
- Bundeskanzleramt — Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen geprüft am 13. Oktober 2026
- Aitken Z et al. — The maternal health outcomes of paid maternity leave, a systematic review. Social Science & Medicine 2015 (PMID 25680101) geprüft am 13. Oktober 2026
Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.