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Eltern-Kind-Pass: alle Untersuchungen und Fristen auf einen Blick

Der frühere Mutter-Kind-Pass begleitet Sie und Ihr Kind bis zum sechsten Lebensjahr. Seit Oktober 2026 mit erweitertem Programm.

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Der Eltern-Kind-Pass sieht fünf Schwangerenuntersuchungen vor, die erste bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche, dazu zwei Hebammenberatungen und neun Kindesuntersuchungen. Er ist kostenlos bei Vertragsärzten. Fehlt der Nachweis einer der ersten zehn Untersuchungen, wird das Kinderbetreuungsgeld um 1.300 Euro pro Elternteil gekürzt. Seit 1. Oktober 2026 gilt ein erweitertes Programm.

Die fünf Schwangerenuntersuchungen

UntersuchungZeitraumGenau
1.bis zur 16. SSWbis SSW 15+6
2.18. bis 22. SSWSSW 17+0 bis 21+6
3.24. bis 28. SSWSSW 23+0 bis 27+6
4.30. bis 34. SSWSSW 29+0 bis 33+6
5.35. bis 38. SSWSSW 34+0 bis 37+6

Zu den Untersuchungen gehören unter anderem Blutgruppe und Rhesusfaktor, Hämoglobin und Hämatokrit, ein Toxoplasmosetest und die Erhebung von Risikofaktoren für Mutter und Kind.

Die zwei Hebammenberatungen

BeratungZeitraumGenau
1.14. bis 20. SSWSSW 13+0 bis 19+6
2.24. bis 34. SSWSSW 23+0 bis 33+6

Die Hebamme informiert über Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillen und Unterstützungsangebote. Eine Hebamme in Ihrer Nähe finden Sie über die Hebammensuche des Österreichischen Hebammengremiums. Eine Cochrane-Übersicht (Sandall und andere, 2016) fand bei kontinuierlicher Hebammenbetreuung seltener PDA und vaginal-operative Geburten, seltener Frühgeburten und häufiger spontane vaginale Geburten, ohne Unterschied bei der Kaiserschnittrate.

Was seit 1. Oktober 2026 neu ist

Das erweiterte Untersuchungsprogramm bringt laut elternkindpass.gv.at:

  • ein Gesundheitsgespräch bei Ärztin, Arzt oder Hebamme über körperliche und seelische Verfassung und Lebensumstände;
  • eine Elternberatung bei Familienberatungsstellen zu Elternschaft, Beruf, Arbeitsrecht und Finanzen;
  • eine zusätzliche Hebammenberatung;
  • die Möglichkeit eines zusätzlichen Ultraschalls;
  • zusätzliche Laboruntersuchungen und ein stärker verankertes Hörscreening beim Neugeborenen.

Die Seite von oesterreich.gv.at zu den Schwangerenuntersuchungen wird gerade überarbeitet. Halten Sie sich an die Termine Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

Das Kinderbetreuungsgeld hängt daran

Für Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe müssen die fünf Schwangerenuntersuchungen und die ersten fünf Untersuchungen Ihres Kindes nachgewiesen werden:

  1. beim Antrag: die fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Kindesuntersuchung, in Kopie;
  2. bis zum 15. Lebensmonat: die restlichen Kindesuntersuchungen.

Fehlt nur ein Nachweis, werden grundsätzlich 1.300 Euro pro Elternteil abgezogen. Bei Zwillingen gilt die Pflicht für jedes Kind. Lassen Sie die Originalblätter im Pass, der Krankenversicherungsträger kann sie später verlangen. Mehr im Artikel zum Kinderbetreuungsgeld.

So kommen Sie zum Pass

Den Eltern-Kind-Pass gibt Ihnen die Gynäkologin oder der Gynäkologe nach Feststellung der Schwangerschaft, auch Allgemeinmedizinerinnen, Ambulatorien und Beratungsstellen, die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen. Pass und Untersuchungen sind bei Vertragsärzten kostenlos. Ohne Krankenversicherung holen Sie sich vorher einen Anspruchsbeleg bei der ÖGK Ihres Wohnorts. Untersuchungen im Ausland werden anerkannt, wenn sie nach Art, Anzahl und Zeitpunkt den österreichischen entsprechen.

Der elektronische Eltern-Kind-Pass

Ab 1. Oktober 2027 ist der eEKP für alle neu festgestellten Schwangerschaften verpflichtend, genutzt per App oder Browser mit ID Austria. Sind die Daten elektronisch erfasst, wird der Nachweis für das Kinderbetreuungsgeld automatisch übermittelt. Technische Hilfe: eEKP-Serviceline +43 50 124 4450 (Montag bis Freitag, 7:30 bis 16:00 Uhr).

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Beschwerde warten kann, rufen Sie die Gesundheitsberatung 1450 an, rund um die Uhr.

Was Eltern fragen

Bis wann muss die erste Eltern-Kind-Pass-Untersuchung sein?

Grundsätzlich bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche, also bis SSW 15+6.

Bekomme ich den Eltern-Kind-Pass auch ohne österreichische Staatsbürgerschaft?

Ja. Jede schwangere Frau kann den Eltern-Kind-Pass bekommen. Wer nicht krankenversichert ist, holt sich vorher bei der ÖGK des Wohnorts einen Anspruchsbeleg.

Ab wann ist der Eltern-Kind-Pass elektronisch?

Ab 1. Oktober 2027 ist der elektronische Eltern-Kind-Pass für alle neu festgestellten Schwangerschaften verpflichtend. Davor läuft eine Vorbereitungsphase.

Quellen

  1. elternkindpass.gv.at — Schwangerenuntersuchungen geprüft am 13. Oktober 2026
  2. elternkindpass.gv.at — Was ist der Eltern-Kind-Pass? geprüft am 13. Oktober 2026
  3. oesterreich.gv.at — Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Stand 1. Oktober 2026) geprüft am 13. Oktober 2026
  4. Bundeskanzleramt — Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und Kinderbetreuungsgeld geprüft am 13. Oktober 2026
  5. Gesundheitsportal — Elektronischer Eltern-Kind-Pass (eEKP) geprüft am 13. Oktober 2026
  6. Sandall J et al. — Midwife-led continuity models versus other models of care for childbearing women. Cochrane 2016 (PMID 27121907) geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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