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Schwanger in der Schweiz: alle Schritte im Überblick

Krankenkasse, Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse und Zivilstandsamt teilen sich die Aufgaben. Hier sehen Sie das Ganze, mit den Zahlen von Oktober 2026.

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

In der Schweiz zahlt die Grundversicherung Kontrollen, Geburt und Hebamme ohne Franchise und Selbstbehalt. Erwerbstätige Mütter erhalten 14 Wochen lang 80 % ihres Einkommens, höchstens 220 Franken pro Tag. Der Vater oder die Ehefrau der Mutter hat zwei Wochen bezahlten Urlaub. Die Kinderzulage beträgt mindestens 215 Franken pro Monat, je nach Kanton mehr.

Wer in der Schweiz wofür zuständig ist

Rund um eine Geburt haben Sie in der Schweiz mit vier Stellen zu tun. Sie arbeiten kaum zusammen, deshalb hilft es, sie nebeneinander zu sehen.

StelleZuständig fürIhr Schritt
Krankenkasse (Grundversicherung)Kontrollen, Ultraschall, Geburt, Hebamme, StillberatungAbrechnungen prüfen, Baby anmelden
Ausgleichskasse (AHV/EO)Mutterschaftsentschädigung, Urlaub des anderen ElternteilsAnmeldung über den Arbeitgeber
FamilienausgleichskasseKinderzulage, Ausbildungszulage, GeburtszulageAntrag beim Arbeitgeber
ZivilstandsamtBeurkundung der Geburt, Name, AnerkennungDokumente beim Spitaleintritt abgeben

Die Zahlen von Oktober 2026

LeistungBetrag oder Dauer
Kontrolluntersuchungen7 in einer normalen Schwangerschaft, ohne Kostenbeteiligung
Ultraschall12. bis 14. und 20. bis 23. Schwangerschaftswoche
GeburtsvorbereitungBeitrag von 150 Franken
Stillberatung3 Sitzungen
Mutterschaftsentschädigung14 Wochen, 80 %, höchstens 220 Franken pro Tag
Urlaub des anderen Elternteils2 Wochen, 14 Taggelder, innerhalb von 6 Monaten
Kinderzulagemindestens 215 Franken pro Monat, je nach Kanton mehr
KündigungsschutzSchwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt (nach der Probezeit)
Geburtsmeldunginnert 3 Tagen ans Zivilstandsamt

Quellen: BAG, AHV/IV-Merkblätter 6.02 und 6.04, BSV. Stand: Oktober 2026.

Ihr Weg in fünf Etappen

  1. Frühe Schwangerschaft: erste Kontrolle bei der Frauenärztin oder einer Hebamme. Was die Krankenkasse übernimmt, steht in Schwangerschaft und Krankenkasse.
  2. Zweites Trimester: Geburtsort wählen, Hebamme für das Wochenbett suchen, Arbeitgeber informieren.
  3. Drittes Trimester: Dokumente für das Zivilstandsamt bereitlegen, Anmeldung der Entschädigung vorbereiten, Urlaub des anderen Elternteils planen.
  4. Geburt: Der Mutterschaftsurlaub beginnt, das Spital meldet die Geburt innert drei Tagen.
  5. Erste Wochen: Baby bei der Krankenkasse anmelden, Kinderzulage beantragen, Urlaub des anderen Elternteils innerhalb von sechs Monaten beziehen.

Warum sich der bezahlte Urlaub lohnt

Eine systematische Übersicht (Aitken und Kollegen, 2015) wertete sieben Studien aus: Studien auf individueller Ebene zeigten gesundheitliche Vorteile von bezahltem Mutterschaftsurlaub für Mütter, insgesamt deuten die Ergebnisse auf Vorteile hin. Nehmen Sie die 14 Wochen also nicht als Pflicht, sondern als Zeit, die Ihnen zusteht.

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Unser Ratgeber Schwanger in der Schweiz fasst alle Schritte zusammen: die Kantonstabelle der Kinderzulagen, Rechenbeispiele, eine Checkliste Monat für Monat, Musterbriefe und ein Glossar. Die Antworten auf dieser Seite und in den Artikeln bleiben kostenlos.

Was Eltern fragen

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?

14 Wochen, also 98 Tage ab dem Tag der Geburt. In dieser Zeit erhalten erwerbstätige Mütter 80 % ihres durchschnittlichen Einkommens, höchstens 220 Franken pro Tag.

Muss ich in der Schwangerschaft Franchise und Selbstbehalt zahlen?

Nicht für die besonderen Leistungen bei Mutterschaft wie Kontrollen, Geburt und Hebamme. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind auch Behandlungen bei Krankheit befreit. Impfungen sind ausgenommen.

Gibt es in der Schweiz ein Elterngeld?

Nein, nicht wie in Deutschland. Es gibt die Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und die Entschädigung des anderen Elternteils von zwei Wochen. Längere bezahlte Urlaube gewähren nur manche Arbeitgeber.

Quellen

  1. BAG — Krankenversicherung, Leistungen bei Mutterschaft geprüft am 13. Oktober 2026
  2. AHV/IV — Merkblatt 6.02, Mutterschaftsentschädigung geprüft am 13. Oktober 2026
  3. AHV/IV — Merkblatt 6.04, Entschädigung des andern Elternteils geprüft am 13. Oktober 2026
  4. BSV — Familienzulagen, Leistungen und Voraussetzungen geprüft am 13. Oktober 2026
  5. Aitken Z et al. — The maternal health outcomes of paid maternity leave, a systematic review. Social Science & Medicine 2015 (DOI 10.1016/j.socscimed.2015.02.001) geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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