Schwanger in der Schweiz: alle Schritte im Überblick
Krankenkasse, Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse und Zivilstandsamt teilen sich die Aufgaben. Hier sehen Sie das Ganze, mit den Zahlen von Oktober 2026.
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026
Kurz gesagt
In der Schweiz zahlt die Grundversicherung Kontrollen, Geburt und Hebamme ohne Franchise und Selbstbehalt. Erwerbstätige Mütter erhalten 14 Wochen lang 80 % ihres Einkommens, höchstens 220 Franken pro Tag. Der Vater oder die Ehefrau der Mutter hat zwei Wochen bezahlten Urlaub. Die Kinderzulage beträgt mindestens 215 Franken pro Monat, je nach Kanton mehr.
Wer in der Schweiz wofür zuständig ist
Rund um eine Geburt haben Sie in der Schweiz mit vier Stellen zu tun. Sie arbeiten kaum zusammen, deshalb hilft es, sie nebeneinander zu sehen.
| Stelle | Zuständig für | Ihr Schritt |
|---|---|---|
| Krankenkasse (Grundversicherung) | Kontrollen, Ultraschall, Geburt, Hebamme, Stillberatung | Abrechnungen prüfen, Baby anmelden |
| Ausgleichskasse (AHV/EO) | Mutterschaftsentschädigung, Urlaub des anderen Elternteils | Anmeldung über den Arbeitgeber |
| Familienausgleichskasse | Kinderzulage, Ausbildungszulage, Geburtszulage | Antrag beim Arbeitgeber |
| Zivilstandsamt | Beurkundung der Geburt, Name, Anerkennung | Dokumente beim Spitaleintritt abgeben |
Die Zahlen von Oktober 2026
| Leistung | Betrag oder Dauer |
|---|---|
| Kontrolluntersuchungen | 7 in einer normalen Schwangerschaft, ohne Kostenbeteiligung |
| Ultraschall | 12. bis 14. und 20. bis 23. Schwangerschaftswoche |
| Geburtsvorbereitung | Beitrag von 150 Franken |
| Stillberatung | 3 Sitzungen |
| Mutterschaftsentschädigung | 14 Wochen, 80 %, höchstens 220 Franken pro Tag |
| Urlaub des anderen Elternteils | 2 Wochen, 14 Taggelder, innerhalb von 6 Monaten |
| Kinderzulage | mindestens 215 Franken pro Monat, je nach Kanton mehr |
| Kündigungsschutz | Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt (nach der Probezeit) |
| Geburtsmeldung | innert 3 Tagen ans Zivilstandsamt |
Quellen: BAG, AHV/IV-Merkblätter 6.02 und 6.04, BSV. Stand: Oktober 2026.
Ihr Weg in fünf Etappen
- Frühe Schwangerschaft: erste Kontrolle bei der Frauenärztin oder einer Hebamme. Was die Krankenkasse übernimmt, steht in Schwangerschaft und Krankenkasse.
- Zweites Trimester: Geburtsort wählen, Hebamme für das Wochenbett suchen, Arbeitgeber informieren.
- Drittes Trimester: Dokumente für das Zivilstandsamt bereitlegen, Anmeldung der Entschädigung vorbereiten, Urlaub des anderen Elternteils planen.
- Geburt: Der Mutterschaftsurlaub beginnt, das Spital meldet die Geburt innert drei Tagen.
- Erste Wochen: Baby bei der Krankenkasse anmelden, Kinderzulage beantragen, Urlaub des anderen Elternteils innerhalb von sechs Monaten beziehen.
Warum sich der bezahlte Urlaub lohnt
Eine systematische Übersicht (Aitken und Kollegen, 2015) wertete sieben Studien aus: Studien auf individueller Ebene zeigten gesundheitliche Vorteile von bezahltem Mutterschaftsurlaub für Mütter, insgesamt deuten die Ergebnisse auf Vorteile hin. Nehmen Sie die 14 Wochen also nicht als Pflicht, sondern als Zeit, die Ihnen zusteht.
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Was Eltern fragen
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?
14 Wochen, also 98 Tage ab dem Tag der Geburt. In dieser Zeit erhalten erwerbstätige Mütter 80 % ihres durchschnittlichen Einkommens, höchstens 220 Franken pro Tag.
Muss ich in der Schwangerschaft Franchise und Selbstbehalt zahlen?
Nicht für die besonderen Leistungen bei Mutterschaft wie Kontrollen, Geburt und Hebamme. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind auch Behandlungen bei Krankheit befreit. Impfungen sind ausgenommen.
Gibt es in der Schweiz ein Elterngeld?
Nein, nicht wie in Deutschland. Es gibt die Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und die Entschädigung des anderen Elternteils von zwei Wochen. Längere bezahlte Urlaube gewähren nur manche Arbeitgeber.
Quellen
- BAG — Krankenversicherung, Leistungen bei Mutterschaft geprüft am 13. Oktober 2026
- AHV/IV — Merkblatt 6.02, Mutterschaftsentschädigung geprüft am 13. Oktober 2026
- AHV/IV — Merkblatt 6.04, Entschädigung des andern Elternteils geprüft am 13. Oktober 2026
- BSV — Familienzulagen, Leistungen und Voraussetzungen geprüft am 13. Oktober 2026
- Aitken Z et al. — The maternal health outcomes of paid maternity leave, a systematic review. Social Science & Medicine 2015 (DOI 10.1016/j.socscimed.2015.02.001) geprüft am 13. Oktober 2026
Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.