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Geburt melden beim Zivilstandsamt: Frist, Dokumente und Name

Wer meldet, bis wann, welche Unterlagen Sie bereitlegen und was danach kommt, mit dem Kanton Aargau als Beispiel.

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Jede Geburt in der Schweiz muss innert drei Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Bei einer Geburt im Spital oder Geburtshaus erledigt das die Institution automatisch; Sie geben die nötigen Dokumente beim Spitaleintritt ab. Bei einer Hausgeburt melden Sie die Geburt persönlich, mit der Geburtsanzeige der Hebamme und einem Ausweis.

Die Frist: drei Tage

Jede Geburt muss dem Zivilstandsamt gemeldet werden, das für den Geburtsort zuständig ist. Erst dann wird sie im Personenstandsregister beurkundet, und Sie erhalten die Geburtsurkunde, die Sie etwa für die Kinderzulage brauchen.

GeburtsortWer meldetFrist
Spital, Geburtshaus oder ähnliche Institutiondie Institution, automatischinnert 3 Tagen
Zu HauseSie persönlich, beim Zivilstandsamt des Geburtsortsinnert 3 Tagen

Quelle: Kanton Aargau, Meldung der Geburt. Die Abläufe sind in den Kantonen ähnlich, die Dokumentenlisten können sich unterscheiden.

Geburt im Spital

Sie geben die nötigen Dokumente beim Eintritt ins Spital ab, am Empfang, in der Administration oder bei der Hebamme. Nach der Geburt leitet das Spital sie zusammen mit der Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes und der Geburtsanzeige an das Zivilstandsamt weiter.

Geburt zu Hause

Melden Sie die Geburt innert drei Tagen persönlich beim Zivilstandsamt des Geburtsorts. Bringen Sie die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige der Hebamme und einen Pass oder eine Identitätskarte mit.

Dokumente rechtzeitig vorbereiten

Welche Dokumente verlangt werden, hängt davon ab, ob Sie verheiratet sind, welche Staatsangehörigkeit Sie haben und ob Sie bereits im Schweizer Register erfasst sind. Fragen Sie im dritten Trimester beim Zivilstandsamt des Geburtsorts nach.

Ausländische Dokumente zu beschaffen und beglaubigen zu lassen, dauert oft Wochen. Beginnen Sie früh, wenn Sie neu in der Schweiz sind.

Der Name des Kindes

Die Eltern erklären den Vor- und Familiennamen auf einem Formular, das mit der Geburtsanzeige ans Zivilstandsamt geht. Einige Kantone empfehlen, die Erklärung schon vor der Geburt vorzubereiten.

Nicht verheiratete Eltern

Ist der Vater nicht mit der Mutter verheiratet, wird er durch die Anerkennung beim Zivilstandsamt zum rechtlichen Vater; eine Anerkennung vor der Geburt vereinfacht die Beurkundung. Für den Urlaub des anderen Elternteils zählt eine Anerkennung innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt.

Was danach kommt

  • Baby bei einer Krankenkasse für die Grundversicherung anmelden; die Frist erfragen Sie bei der Kasse.
  • Kinderzulage beim Arbeitgeber beantragen, mit der Geburtsurkunde.
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Pass und Registrierung bei der Vertretung Ihres Landes.

Was Eltern fragen

Muss ich die Geburt im Spital selbst melden?

Nein. Das Spital oder Geburtshaus meldet die Geburt automatisch innert drei Tagen. Sie geben die verlangten Dokumente beim Eintritt ab, damit alles weitergeleitet werden kann.

Wie melde ich eine Hausgeburt?

Persönlich innert drei Tagen beim Zivilstandsamt des Geburtsorts, mit der vollständig ausgefüllten Geburtsanzeige der Hebamme und einem Pass oder einer Identitätskarte.

Welche Dokumente brauche ich?

Das hängt von Zivilstand, Staatsangehörigkeit und Registrierung ab. Fragen Sie im dritten Trimester beim Zivilstandsamt des Geburtsorts nach der genauen Liste.

Quellen

  1. Kanton Aargau — Meldung der Geburt geprüft am 13. Oktober 2026
  2. AHV/IV — Merkblatt 6.04, Entschädigung des andern Elternteils (Anerkennung innert 6 Monaten) geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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