Schwangerschaft und Krankenkasse: was die Grundversicherung übernimmt
Die Leistungen bei Mutterschaft nach den Angaben des Bundesamts für Gesundheit, mit den Zahlen von Oktober 2026.
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026
Kurz gesagt
Die Grundversicherung zahlt bei Schwangerschaft sieben Kontrolluntersuchungen, zwei Ultraschalle, die Geburt im Spital, Geburtshaus oder zu Hause, Hebammenbesuche, drei Stillberatungen und 150 Franken an die Geburtsvorbereitung, ohne Franchise und Selbstbehalt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind auch Behandlungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung befreit.
Keine Franchise, kein Selbstbehalt
Auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft darf die Krankenkasse keine Kostenbeteiligung erheben, in jeder Schwangerschaftswoche. Dazu gehören:
- die Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft, bei Ärztin, Arzt oder Hebamme,
- die Entbindung zu Hause, im Spital oder im Geburtshaus,
- ein Beitrag an die Geburtsvorbereitung,
- die Stillberatung,
- die Leistungen der Hebammen vor, während und nach der Geburt.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind zusätzlich alle allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit befreit. Nicht befreit sind Impfungen, weil sie als Prävention gelten.
Gut zu wissen
Prüfen Sie Ihre Abrechnungen. Wird Ihnen für eine Schwangerschaftskontrolle oder ab der 13. Woche für eine Behandlung eine Franchise belastet, fragen Sie bei der Krankenkasse nach.
Die Leistungen in Zahlen
| Leistung | Was übernommen wird |
|---|---|
| Kontrolluntersuchungen | 7 in einer normalen Schwangerschaft, mehr bei Risikoschwangerschaft |
| Ultraschall | 12. bis 14. und 20. bis 23. Schwangerschaftswoche |
| Ersttrimestertest | vergütet (Nackentransparenz und Blutwerte, 12. bis 14. Woche) |
| NIPT | ab der 12. Woche bei einem Risiko von 1:1000 oder höher |
| Geburt | zu Hause, im Spital oder Geburtshaus auf der Spitalliste des Wohnkantons |
| Geburtsvorbereitung | Beitrag von 150 Franken |
| Stillberatung | 3 Sitzungen |
| Hausbesuche der Hebamme, erste 56 Tage | bis 16 (Frühgeburt, Mehrlinge, erstes Kind, Kaiserschnitt), sonst bis 10 |
| Nachkontrolle | zwischen der 6. und 10. Woche nach der Geburt |
Quelle: BAG. Stand: Oktober 2026.
Die Kontrollen im Einzelnen
Die erste Konsultation umfasst ein Gespräch über Ihre Vorgeschichte, eine klinische und gynäkologische Untersuchung, eine Beratung, eine Untersuchung auf Krampfadern und Beinödeme und die nötigen Laboranalysen. Bei den späteren Kontrollen werden Gewicht, Blutdruck, der Stand der Gebärmutter und der Urin geprüft und die Herztöne Ihres Kindes abgehört. Eine Hebamme kann in einer normalen Schwangerschaft alle sieben Kontrollen übernehmen; sie weist darauf hin, dass im ersten Trimester eine ärztliche Untersuchung angezeigt ist. Den Ultraschall macht immer eine Ärztin oder ein Arzt.
Alle pränatalen Tests sind Angebote. Sie dürfen nachfragen, sich Zeit nehmen und Nein sagen.
Hebamme im Wochenbett
In den ersten 56 Tagen nach der Geburt besucht Sie die Hebamme zu Hause. Nach einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt, beim ersten Kind und nach einem Kaiserschnitt übernimmt die Kasse bis zu 16 Hausbesuche, sonst bis zu 10, jeweils mit einigen zweiten Besuchen am selben Tag. Weitere Besuche sind auf ärztliche Anordnung möglich.
Die Begleitung durch eine Hebamme lohnt sich. Eine Cochrane-Übersicht (Sandall und Kollegen, 2016) untersuchte Modelle, in denen dieselbe Hebamme oder ein kleines Team eine Frau durchgehend begleitet: Diese Frauen hatten seltener eine Periduralanästhesie, seltener eine instrumentelle Geburt und seltener eine Frühgeburt und häufiger eine spontane vaginale Geburt; bei der Kaiserschnittrate gab es keinen Unterschied.
Was die Grundversicherung nicht übernimmt
Einzelzimmer, freie Arztwahl im Spital oder ein Familienzimmer sind Komfortleistungen. Sie laufen über eine Zusatzversicherung oder werden selbst bezahlt. Kostet Ihr Geburtsvorbereitungskurs mehr als 150 Franken, zahlen Sie die Differenz selbst, sofern keine Zusatzversicherung einspringt.
Nach einer Fehlgeburt
Nach einer Fehlgeburt oder einem medizinisch indizierten Abbruch zwischen der 13. und der vollendeten 23. Woche übernimmt die Grundversicherung eine Kontrolle und bis zu 10 Hausbesuche einer Hebamme. Ihre Hebamme oder Ärztin kann Sie auch an Fachstellen für Trauerbegleitung weitervermitteln.
Was Eltern fragen
Muss ich in der Schwangerschaft die Franchise zahlen?
Nicht für Kontrollen, Geburt und Hebammenleistungen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind auch Behandlungen bei Krankheit befreit. Impfungen gelten als Prävention und sind nicht befreit.
Wie viele Ultraschalle zahlt die Krankenkasse?
In einer normalen Schwangerschaft zwei, in der 12. bis 14. und in der 20. bis 23. Woche. Bei einer Risikoschwangerschaft weitere, wenn die Gynäkologin sie anordnet.
Wie viel zahlt die Krankenkasse an den Geburtsvorbereitungskurs?
Einen Beitrag von 150 Franken für einen Kurs bei einer Hebamme, einzeln oder in der Gruppe, oder für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme.
Wird der NIPT bezahlt?
Ab der 12. Woche, wenn ein erhöhtes Risiko für eine Trisomie 21, 18 oder 13 von 1:1000 oder höher besteht. Der Ersttrimestertest wird vergütet.
Quellen
- BAG — Krankenversicherung, Leistungen bei Mutterschaft geprüft am 13. Oktober 2026
- Sandall J et al. — Midwife-led continuity models versus other models of care for childbearing women. Cochrane 2016 (DOI 10.1002/14651858.CD004667.pub5) geprüft am 13. Oktober 2026
Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.