Schwanger in Deutschland: alle Schritte, in der richtigen Reihenfolge
Krankenkasse, Arbeitgeber, Elterngeldstelle, Familienkasse und Standesamt halten jeweils ein Stück des Puzzles. Hier sehen Sie das ganze Bild, jede Zahl auf der offiziellen Seite geprüft.
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026
Kurz gesagt
In Deutschland bekommen Sie bei der ersten Vorsorge den Mutterpass, und die Krankenkasse zahlt Vorsorge, Hebamme und Geburt. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 bei Früh- und Mehrlingsgeburten). Danach folgen Elterngeld (300 bis 1.800 Euro im Monat), Elternzeit bis zu 3 Jahre und Kindergeld von 259 Euro pro Kind.
Ihr Weg in fünf Etappen
Eine Schwangerschaft in Deutschland berührt fünf Stellen, die kaum miteinander sprechen: Ihre Frauenarztpraxis und Ihre Hebamme, Ihre Krankenkasse, Ihren Arbeitgeber, die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes und die Familienkasse, dazu das Standesamt. Wer die Reihenfolge kennt, verpasst keine Frist.
| Wann | Was | Wo |
|---|---|---|
| Sobald der Test positiv ist | Erste Vorsorge, Mutterpass | Frauenarztpraxis |
| So früh wie möglich | Hebamme suchen | GKV-Hebammenliste, Landesverbände |
| Wenn Sie sich sicher fühlen | Arbeitgeber informieren (Kündigungsschutz) | Arbeitgeber |
| Sobald Sie die Bescheinigung über den Termin haben | Mutterschaftsgeld beantragen | Krankenkasse, dann Arbeitgeber |
| 6 Wochen vor dem errechneten Termin | Beginn der Schutzfrist | – |
| 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn | Elternzeit anmelden | Arbeitgeber (Textform genügt) |
| Innerhalb 1 Woche nach der Geburt | Geburt beim Standesamt | meist meldet die Klinik |
| Innerhalb 2 Monaten | Baby bei der Krankenkasse anmelden | Krankenkasse |
| In den ersten 3 Monaten | Elterngeld beantragen | Elterngeldstelle des Landes |
| Innerhalb 6 Monaten | Kindergeld beantragen | Familienkasse |
Quellen: Familienportal des Bundes und Checkliste des Bundesfamilienministeriums, Stand Oktober 2026.
1. Vorsorge, Mutterpass und Hebamme
Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung bekommen Sie den Mutterpass. Nach den Mutterschafts-Richtlinien finden die Termine zuerst alle vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen; drei Basis-Ultraschalluntersuchungen im 3., 6. und 8. Monat gehören dazu. Alle Untersuchungen sind freiwillig. Fast alle Vorsorgeuntersuchungen darf auch eine Hebamme machen, den Ultraschall nur die gynäkologische Praxis. Den Ablauf, Termin für Termin, finden Sie unter Mutterpass und Vorsorge.
Jede Schwangere hat Anspruch auf Hebammenhilfe, die die Krankenkasse bezahlt: in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit. Bis zum 10. Tag nach der Geburt sind bis zu 20 Besuche vorgesehen, danach begleitet die Hebamme Sie, bis Ihr Kind 12 Wochen alt ist, bei Bedarf länger. Weil viele Hebammen früh ausgebucht sind, lohnt sich die Suche gleich nach dem positiven Test: so geht es in Hebamme finden.
Gut zu wissen
Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt 14 Stunden Geburtsvorbereitung und 10 Stunden Rückbildungsgymnastik (abgeschlossen spätestens 9 Monate nach der Geburt). Die Kursgebühr Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zahlen Sie oft selbst; manche Kassen erstatten sie.
2. Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Der Mutterschutz gilt für alle Beschäftigten, auch im Minijob, in Teilzeit, in der Probezeit, in der Ausbildung und unter bestimmten Bedingungen im Studium. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen danach. Vor der Geburt dürfen Sie freiwillig weiterarbeiten, danach nicht. Vom Beginn der Schwangerschaft bis mindestens 4 Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung bis auf seltene Ausnahmen unzulässig, sofern Ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Alles dazu: Mutterschutz, Ihre Daten ausrechnen mit Mutterschutz berechnen, und was bei Gefahr am Arbeitsplatz gilt: Beschäftigungsverbot.
Während der Schutzfristen zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro pro Kalendertag; liegt Ihr Nettolohn darüber, gleicht der Arbeitgeber die Differenz aus. Wer privat oder familienversichert ist und arbeitet (zum Beispiel im Minijob), bekommt vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro, dazu gegebenenfalls den Arbeitgeberzuschuss. Rechenbeispiele und Antrag: Mutterschaftsgeld.
Seit dem 1. Juni 2025 gibt es nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Mutterschutz von bis zu 2, 6 oder 8 Wochen. Sie entscheiden selbst, ob Sie ihn nutzen. Mehr dazu, in Ruhe: Mutterschutz nach einer Fehlgeburt.
3. Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt: in der Regel 65 Prozent, bei kleineren Einkommen bis zu 100 Prozent, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat als Basiselterngeld. Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate Basiselterngeld bekommen, zusammen haben Sie 14 Monate. ElterngeldPlus streckt das Geld auf doppelt so viele Monate, der Partnerschaftsbonus belohnt 2 bis 4 Monate, in denen Sie beide 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gibt es kein Elterngeld mehr, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt über 175.000 Euro liegt.
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Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von bis zu 3 Jahren pro Kind und Elternteil; bis zu 24 Monate davon können Sie zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Sie melden sie in Textform an, spätestens 7 Wochen vor dem Beginn. Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge: das eine ist Geld, das andere Ihr Recht, nicht zu arbeiten. Wie Sie beides verbinden: Elternzeit.
4. Die Papiere für Ihr Baby
- Standesamt: Die Geburt wird innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt. Bei einer Geburt in Klinik oder Geburtshaus erledigt die Einrichtung die Meldung; Sie bekommen die Geburtsurkunde und gebührenfreie Bescheinigungen für Elterngeld und Krankenkasse. Details: Geburtsurkunde.
- Nicht verheiratet? Die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung können Sie schon vor der Geburt abgeben, zum Beispiel beim Jugendamt: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.
- Krankenversicherung: Melden Sie Ihr Baby innerhalb von zwei Monaten an; der Schutz gilt rückwirkend ab der Geburt. Sind Sie beide gesetzlich versichert, ist es beitragsfrei familienversichert: Krankenversicherung fürs Baby.
- Kindergeld: 259 Euro pro Kind und Monat (Stand Oktober 2026), bis zu 6 Monate rückwirkend. Nach der Geburt schickt Ihnen die Familienkasse ein Schreiben mit einem Zugangscode, der den Antrag vorausfüllt: Kindergeld.
- Kinderzuschlag: Bis zu 297 Euro pro Kind und Monat für Familien, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht ganz für die Kinder: Kinderzuschlag.
5. Gesund aufwachsen
Direkt nach der Geburt findet die U1 statt, und Sie bekommen das gelbe Kinderuntersuchungsheft. Bis zum 6. Geburtstag folgen die U2 bis U9 in festen Zeiträumen, dazu die Impfungen nach dem Impfkalender der Ständigen Impfkommission. Die Tabelle mit allen Zeiträumen: U-Untersuchungen. Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita oder in der Kindertagespflege; in großen Städten lohnt es sich, schon in der Schwangerschaft zu suchen.
Gut zu wissen
Brauchen Sie Hilfe, sofort und anonym? Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar unter 0800 40 40 020, auch in mehreren Sprachen. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117; in lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie 112.
Alle Seiten zu Deutschland
Die Forschung zeigt, dass diese Regeln das Familienleben tatsächlich prägen: Nach der Einführung des Elterngelds 2007 blieben Mütter im ersten Lebensjahr häufiger zu Hause und arbeiteten nach dem Ende der Zahlung häufiger wieder; bei der Betreuungszeit der Väter fanden die Forschenden durch die zwei Partnermonate damals noch keine deutliche Veränderung (Kluve und Tamm, Journal of Population Economics, 2013). Wie Sie Ihre Monate aufteilen, bleibt Ihre Entscheidung; diese Seiten helfen Ihnen, sie mit allen Zahlen zu treffen.
Was Eltern fragen
Was muss ich in der Schwangerschaft zuerst erledigen?
Einen Termin in der Frauenarztpraxis vereinbaren (dort bekommen Sie den Mutterpass), früh eine Hebamme suchen, weil viele ausgebucht sind, und Ihren Arbeitgeber informieren, sobald Sie sich sicher fühlen. Der besondere Kündigungsschutz gilt erst, wenn er von der Schwangerschaft weiß.
Wie viel Geld bekomme ich nach der Geburt?
Während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld (höchstens 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse) plus den Arbeitgeberzuschuss bis zu Ihrem Nettolohn. Danach Basiselterngeld von 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat, dazu 259 Euro Kindergeld pro Kind (Stand Oktober 2026).
Welche Fristen nach der Geburt sind die wichtigsten?
Standesamt innerhalb einer Woche (die Klinik meldet meist selbst), Krankenversicherung des Babys innerhalb von zwei Monaten, Elterngeld in den ersten drei Monaten (es wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt), Kindergeld innerhalb von sechs Monaten.
Gilt das alles auch, wenn ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe?
Für den Mutterschutz zählt nur, dass Sie in Deutschland arbeiten oder Ihr Arbeitsverhältnis deutschem Recht unterliegt. Für Kindergeld und Elterngeld gelten bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzliche Bedingungen; die Familienkasse und die Elterngeldstelle prüfen Ihren Einzelfall.
Quellen
- Familienportal des Bundes — Mutterschaftsleistungen geprüft am 13. Oktober 2026
- Familienportal des Bundes — Elterngeld, häufige Fragen geprüft am 13. Oktober 2026
- Familienportal des Bundes — Kindergeld, häufige Fragen geprüft am 13. Oktober 2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss — Schwangerschaftsvorsorge und Mutterpass geprüft am 13. Oktober 2026
- BMBFSFJ — Checkliste nach der Geburt (PDF) geprüft am 13. Oktober 2026
- Kluve J, Tamm M. Parental leave regulations, mothers' labor force attachment and fathers' childcare involvement: evidence from a natural experiment. Journal of Population Economics 2013;26:983-1005 (DOI 10.1007/s00148-012-0404-1) geprüft am 13. Oktober 2026
Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.