Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung und keine Strafe. Es schützt Sie und Ihr Kind, und Ihr Einkommen läuft weiter.
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026
Kurz gesagt
Ein Beschäftigungsverbot untersagt ganz oder teilweise die Arbeit, wenn sie Sie oder Ihr Kind gefährden würde. Es gibt das betriebliche oder behördliche Verbot, das an der Tätigkeit hängt, und das ärztliche Verbot, das an Ihrem Gesundheitszustand hängt. Außerhalb der Schutzfristen bekommen Sie dann Mutterschutzlohn, also Ihren durchschnittlichen Bruttolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft.
Drei Arten von Beschäftigungsverbot
| Art | Wer spricht es aus | Woran es hängt |
|---|---|---|
| Betriebliches Beschäftigungsverbot | Ihr Arbeitgeber | an der Tätigkeit und den Arbeitsbedingungen |
| Behördliches Beschäftigungsverbot | die zuständige Aufsichtsbehörde | an der Tätigkeit und den Arbeitsbedingungen |
| Ärztliches Beschäftigungsverbot | eine Ärztin oder ein Arzt | an Ihrem Gesundheitszustand oder dem Ihres Kindes |
Dazu kommt das vorläufige Beschäftigungsverbot: Hat Ihr Arbeitgeber die nötigen Schutzmaßnahmen noch nicht ergriffen, etwa weil die Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitsplatzes noch nicht angepasst ist, darf er Sie bis dahin nicht beschäftigen.
Und unabhängig von allem gilt die Schutzfrist: 6 Wochen vor der Geburt (wenn Sie nicht freiwillig weiterarbeiten) und 8 Wochen danach, siehe Mutterschutz.
Das betriebliche Verbot: erst umgestalten, dann versetzen
Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht mit Tätigkeiten beschäftigen, bei denen Sie oder Ihr Kind einer unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt sein könnten. Das Gesetz schreibt die Reihenfolge vor:
- den Arbeitsplatz mutterschutzgerecht umgestalten,
- wenn das nicht geht, Sie an einen anderen Arbeitsplatz versetzen,
- erst wenn auch das nicht möglich ist, ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Das Verbot reicht nur so weit, wie es nötig ist. Es kann sich auf bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitszeiten beschränken. Sie haben außerdem Anspruch auf ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber über geeignete Arbeitsbedingungen. Bei Zweifeln beantwortet die für den Betrieb zuständige Aufsichtsbehörde Ihre Fragen.
Arbeitszeiten, die in der Schwangerschaft nicht erlaubt sind
- Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Zwischen 20 und 22 Uhr nur, wenn der Arbeitgeber eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde beantragt hat und weitere Bedingungen erfüllt sind.
- Sonn- und Feiertagsarbeit, außer in den Ausnahmefällen des Arbeitszeitgesetzes und unter weiteren Voraussetzungen.
Das ärztliche Verbot: wenn Ihr Körper Schonung braucht
Ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen Sie, wenn die Arbeit Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes gefährdet, zum Beispiel bei Komplikationen in der Schwangerschaft. Ausstellen kann es jede Ärztin und jeder Arzt. Ein gutes Attest beschreibt verständlich,
- ob Sie ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen,
- ob leichtere Arbeiten oder kürzere Arbeitszeiten möglich sind,
- inwiefern Sie oder Ihr Kind sonst gefährdet wären.
Ihr Arbeitgeber muss sich an das Verbot halten. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann auch in den ersten Monaten nach der Entbindung gelten.
Ihr Geld: Mutterschutzlohn
Dürfen Sie wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, zahlt Ihr Arbeitgeber Mutterschutzlohn:
- Grundlage ist Ihr durchschnittlicher Bruttolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft (bei Wochenlohn: der letzten 13 Wochen). Begann die Stelle erst in der Schwangerschaft, zählen die ersten drei Monate der Beschäftigung.
- Einen Antrag brauchen Sie nicht: Legen Sie das Attest schnellstmöglich vor, Ihr Arbeitgeber zahlt automatisch weiter.
- Werden Sie auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz umgesetzt, verdienen Sie dadurch nicht weniger.
- Dauerhafte Lohnänderungen, etwa eine Tariferhöhung, werden berücksichtigt; vorübergehende nicht.
- Zuschläge, die Sie wegen des Mutterschutzes verlieren (Sonntag, Nacht, Mehrarbeit), werden nicht abgezogen.
- Mutterschutzlohn ist normaler Lohn: Steuern und Sozialabgaben fallen an, auch auf früher steuerfreie Zuschläge. Netto kann er daher etwas niedriger sein.
Ihr Arbeitgeber kann sich den Mutterschutzlohn über das Umlageverfahren der Krankenkassen (U2) erstatten lassen. Das Verbot kostet ihn also nicht das Gehalt, ein Grund weniger für schlechtes Gewissen.
Beginnt die Schutzfrist, wechselt die Zahlung: dann gibt es Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.
Was Sie tun können
Ein Beschäftigungsverbot ist eine Schutzmaßnahme, auf die Sie ein Recht haben. Ihre Gesundheitsthemen gehören dabei weiterhin zu Ihrer Vorsorge, mehr dazu unter Mutterpass und Vorsorge.
Was Eltern fragen
Wer kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen?
Jede Ärztin und jeder Arzt, nicht nur Gynäkologen, sondern zum Beispiel auch Orthopädinnen oder Neurologen. Entscheidend ist, ob Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes durch die Arbeit gefährdet ist.
Bekomme ich bei einem Beschäftigungsverbot weiter Geld?
Ja. Außerhalb der Schutzfristen zahlt Ihr Arbeitgeber Mutterschutzlohn, also Ihren durchschnittlichen Bruttolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Er kann sich diese Kosten über das Umlageverfahren der Krankenkassen erstatten lassen. In den Schutzfristen gibt es stattdessen Mutterschaftsgeld und Zuschuss.
Darf ich schwanger nachts oder sonntags arbeiten?
Grundsätzlich nicht. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr und Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind verboten; zwischen 20 und 22 Uhr nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und unter Bedingungen, Sonntagsarbeit nur ausnahmsweise.
Quellen
- Familienportal des Bundes — Mutterschutz, Beschäftigungsverbote (Fragen und Antworten) geprüft am 13. Oktober 2026
- Familienportal des Bundes — Mutterschaftsleistungen, Mutterschutzlohn geprüft am 13. Oktober 2026
Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.