Mutterschaftsgeld: Höhe, Zuschuss und Antrag
Wer was zahlt, wie viel bei Ihnen ankommt und welche Unterlagen Sie wann einreichen, nach den Angaben des Familienportals und des Bundesamts für Soziale Sicherung.
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026
Kurz gesagt
Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen in den Schutzfristen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, höchstens 13 Euro pro Kalendertag, und vom Arbeitgeber einen Zuschuss bis zu ihrem durchschnittlichen Netto. Privat oder familienversicherte Beschäftigte erhalten einmalig bis 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung plus gegebenenfalls Zuschuss. Beantragen Sie es, sobald Sie die Bescheinigung über den Geburtstermin haben.
Wer bekommt was: die Übersicht
Welche Stelle zahlt, hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind und ob Sie arbeiten. Alle Beträge: Stand Oktober 2026.
| Ihre Situation | Wer zahlt | Wie viel |
|---|---|---|
| Angestellt, selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse | Krankenkasse + Arbeitgeber | bis 13 Euro pro Tag + Zuschuss bis zum Netto |
| Angestellt, privat versichert | Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) + Arbeitgeber | einmalig höchstens 210 Euro + Zuschuss |
| Minijob, familienversichert (z. B. über den Ehemann) | BAS + gegebenenfalls Arbeitgeber | einmalig höchstens 210 Euro + gegebenenfalls Zuschuss |
| Minijob, selbst gesetzlich versichert (z. B. Studentin) | Krankenkasse + gegebenenfalls Arbeitgeber | bis 13 Euro pro Tag + gegebenenfalls Zuschuss |
| Arbeitslosengeld zu Beginn der Schutzfrist | Krankenkasse | in Höhe des Arbeitslosengeldes |
| Bürgergeld | Jobcenter | kein Mutterschaftsgeld, dafür Mehrbedarf (siehe unten) |
| Selbstständig, freiwillig gesetzlich mit Krankengeldanspruch | Krankenkasse | in Höhe des Krankengeldes |
| Selbstständig, privat mit Krankentagegeld | private Versicherung | vereinbartes Krankentagegeld |
| Arbeitslos und nicht krankenversichert | niemand | kein Anspruch; Unterhalt oder Bürgergeld prüfen |
Mutterschaftsgeld gibt es für die Schutzfristen und den Entbindungstag. Es läuft weiter, wenn Sie in der Schutzfrist krank werden, und Sie bekommen es auch, wenn Sie vorher Krankengeld bezogen haben.
So wird es berechnet
Mutterschaftsgeld der Krankenkasse: Ihr durchschnittliches Netto der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist, umgerechnet auf den Kalendertag, höchstens 13 Euro.
Arbeitgeberzuschuss: Liegt Ihr durchschnittliches Netto pro Kalendertag über 13 Euro, also ab etwa 390 Euro netto im Monat, zahlt Ihr Arbeitgeber die Differenz. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einmalige Zahlungen wie Boni zählen dabei nicht mit. Der Zuschuss wird zu den gleichen Terminen ausgezahlt wie vorher Ihr Lohn.
Rechenbeispiele
Vereinfacht mit 30 Tagen pro Monat, wie im Beispiel des Familienportals:
| Netto im Monat | Netto pro Tag | Krankenkasse | Arbeitgeber | Zusammen pro Tag |
|---|---|---|---|---|
| 900 Euro (Teilzeit) | 30 Euro | 13 Euro | 17 Euro | 30 Euro |
| 1.800 Euro | 60 Euro | 13 Euro | 47 Euro | 60 Euro |
| 2.400 Euro | 80 Euro | 13 Euro | 67 Euro | 80 Euro |
Weil Mutterschaftsgeld und Zuschuss abgabenfrei sind, entspricht die Summe für die meisten Angestellten dem bisherigen Netto. Haben Sie zwei Arbeitgeber, zahlen beide anteilig, je nach ihrem Anteil an Ihrem Gesamteinkommen.
Der Antrag in drei Schritten
- Bescheinigung holen. Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme stellt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus.
- Bei der Krankenkasse beantragen, sobald Sie die Bescheinigung haben, mit dem Formular Ihrer Kasse (oft auf ihrer Website). Bescheinigung beilegen, unterschreiben, abschicken.
- Zuschuss beim Arbeitgeber beantragen. Fragen Sie, welche Angaben er braucht; oft genügt ein kurzes Schreiben.
Privat oder familienversichert? Dann stellen Sie den Antrag direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung, auch online. Das BAS zahlt den Betrag in einer Summe aus, insgesamt höchstens 210 Euro. Voraussetzung ist ein Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel ein Minijob, oder eine zulässige Kündigung während der Schwangerschaft.
Musterschreiben an den Arbeitgeber
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz beginnt voraussichtlich am [Datum]. Das Mutterschaftsgeld habe ich bei meiner Krankenkasse [Name] beantragt. Ich beantrage hiermit den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Mutterschutzgesetz. Eine Kopie der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag liegt bei. Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Sonderfälle
- Bürgergeld: Sie bekommen kein Mutterschaftsgeld, aber ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (für Alleinstehende rund 85 Euro). Zusätzlich können Sie einmalige Leistungen für die Erstausstattung beantragen, etwa Umstandskleidung und Babyausstattung.
- Kündigung während der Schwangerschaft: Sie bekommen Mutterschaftsleistungen und den Zuschuss trotzdem, von der Krankenkasse oder vom BAS.
- Elternzeit für ein älteres Kind: Arbeiten Sie in Teilzeit, berechnet sich der Zuschuss aus dieser Teilzeit. Beenden Sie die Elternzeit vorzeitig für den Mutterschutz, lebt das Arbeitsverhältnis wieder auf und der Zuschuss wird aus dem früheren Einkommen berechnet.
- In Not: Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft mit ergänzenden Mitteln, beantragt über eine Schwangerschaftsberatungsstelle.
Steuer und Elterngeld
Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Mehr als 410 Euro im Jahr bedeuten: Steuererklärung abgeben. Die Leistungen der ersten 8 Wochen nach der Geburt werden außerdem auf Ihr Basiselterngeld angerechnet, wie in Elterngeld erklärt.
Checkliste
Wann genau Ihre Schutzfristen beginnen und enden, rechnen Sie mit Mutterschutz berechnen aus.
Was Eltern fragen
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld, Arbeitgeber oder Krankenkasse?
Beide. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zu Ihrem durchschnittlichen Netto. Der Arbeitgeber bekommt diesen Zuschuss von der Krankenkasse erstattet.
Muss ich das Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber beantragen?
Zuerst beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse, danach den Zuschuss bei Ihrem Arbeitgeber. Vielen Arbeitgebern genügt dafür ein formloses Schreiben.
Wie lange bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Für die Schutzfristen und den Entbindungstag, also in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen nach der Geburt.
Muss ich Mutterschaftsgeld versteuern?
Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Bekommen Sie im Jahr mehr als 410 Euro, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Quellen
- Familienportal des Bundes — Mutterschaftsleistungen (Fragen und Antworten) geprüft am 13. Oktober 2026
- Bundesamt für Soziale Sicherung — Mutterschaftsgeld, Überblick geprüft am 13. Oktober 2026
- Aitken Z. et al. — The maternal health outcomes of paid maternity leave, a systematic review, Social Science & Medicine 2015 (DOI 10.1016/j.socscimed.2015.02.001) geprüft am 13. Oktober 2026
Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.