Zum Inhalt
Die Bibliothek · 99 €

Elterngeld 2026: wie viel, wie lange, für wen

Alles, was Sie vor dem Antrag wissen müssen, nach den Regeln des Familienportals des Bundes (Stand: Oktober 2026).

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Basiselterngeld ersetzt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt, bei kleinen Einkommen bis zu 100 Prozent. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Ein Elternteil bekommt höchstens 12 Monate, Paare zusammen 14. ElterngeldPlus läuft halb so hoch, aber doppelt so lange.

Elterngeld auf einen Blick (Stand: Oktober 2026)

Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das wegfällt, weil Sie sich nach der Geburt um Ihr Kind kümmern. Es gibt drei Varianten, die Sie kombinieren können: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

BasiselterngeldElterngeldPlusPartnerschaftsbonus
Höhe pro Monat300 bis 1.800 Euro150 bis 900 Euro150 bis 900 Euro je Elternteil
Dauerbis 12 Monate je Elternteil, 14 zusammendoppelt so lange (1 Basismonat = 2 Plus-Monate)2 bis 4 Monate zusätzlich
Zeitraumnur in den ersten 14 Lebensmonatenbis zum 32. Lebensmonatbeide arbeiten 24 bis 32 Stunden pro Woche

Quelle aller Zahlen: Familienportal des Bundes, abgerufen am 13. Oktober 2026.

Wer bekommt Elterngeld?

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie

  • Ihr Kind selbst betreuen und erziehen,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • in Deutschland leben und
  • nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Auf die Art Ihrer Arbeit kommt es nicht an: Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Erwerbslose, Studierende und Auszubildende, Hausfrauen und Hausmänner, Teilzeit- und Minijob-Beschäftigte haben alle grundsätzlich Anspruch. Auch Alleinerziehende, getrennt erziehende Eltern und Regenbogenfamilien bekommen Elterngeld, ebenso Adoptiveltern (Kind jünger als 8 Jahre). Ausländische Eltern müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Pflegeeltern bekommen kein Elterngeld.

Ausgeschlossen sind Familien mit sehr hohem Einkommen: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro (Paare zusammen, Alleinerziehende allein). Die Einzelheiten stehen in unserem Artikel zur Einkommensgrenze beim Elterngeld.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Grundlage ist Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt. Davon bekommen Sie einen Prozentsatz als Ersatz:

Ihr Netto vor der GeburtErsatzrate
ab 1.240 Euro65 Prozent
zwischen 1.240 und 1.200 Eurosteigt schrittweise von 65 auf 67 Prozent
zwischen 1.200 und 1.000 Euro67 Prozent
unter 1.000 Euroje 2 Euro weniger 0,1 Prozentpunkte mehr, bis zu 100 Prozent

Berücksichtigt wird ein Netto vor der Geburt von höchstens 2.770 Euro im Monat. Deshalb liegt das Basiselterngeld nie über 1.800 Euro. Wenn Sie nach der Geburt weiter etwas verdienen, etwa in Teilzeit, gilt der Prozentsatz für den Unterschied zwischen vorher und nachher.

Drei Beispiele des Familienportals:

  • 2.000 Euro netto vorher, nach der Geburt kein Einkommen: 1.300 Euro Basiselterngeld (65 Prozent von 2.000).
  • 2.000 Euro vorher, 500 Euro in Teilzeit danach: Unterschied 1.500 Euro, also 975 Euro Basiselterngeld.
  • 3.200 Euro vorher, kein Einkommen danach: gerechnet wird mit 2.770 Euro, also 1.800 Euro.

Wie Sie Ihr eigenes Elterngeld Schritt für Schritt schätzen, zeigt unser Ratgeber Elterngeld berechnen.

Zuschläge: Geschwisterbonus und Mehrlinge

  • Geschwisterbonus: plus 10 Prozent, mindestens 75 Euro (Basiselterngeld) oder 37,50 Euro (ElterngeldPlus) im Monat. Voraussetzung: im Haushalt lebt ein weiteres Kind unter 3 Jahren, oder zwei Kinder unter 6 Jahren, oder ein Kind mit Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 20) unter 14 Jahren.
  • Mehrlingszuschlag: 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus für das zweite Kind, für Drillinge das Doppelte und so weiter. Bei Zwillingen liegt Basiselterngeld damit zwischen 600 und 2.100 Euro.
  • Frühgeburt: Kommt Ihr Kind mindestens 6 Wochen zu früh, gibt es einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld, ab 8 Wochen zwei, ab 12 Wochen drei und ab 16 Wochen vier.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Elterngeld wird nach Lebensmonaten Ihres Kindes gezahlt, nicht nach Kalendermonaten. Ist Ihr Kind am 15. Februar geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 15. Februar bis 14. März.

  • Ein Elternteil bekommt höchstens 12 Monate Basiselterngeld, jeder Elternteil mindestens 2 Monate, wenn er Elterngeld beantragt.
  • Paare teilen sich 14 Monate, wenn mindestens ein Elternteil in 2 Monaten nach der Geburt weniger Einkommen hat als vorher (die zwei "Partnermonate"). Alleinerziehende können die Partnermonate ebenfalls bekommen.
  • Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten. Danach nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus, längstens bis zum 32. Lebensmonat (2 Jahre und 8 Monate).
  • Für Geburten ab dem 1. April 2024 können beide Eltern höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und zwar in den ersten 12 Lebensmonaten. Ausnahmen gelten bei Frühgeburten (mindestens 6 Wochen zu früh), Mehrlingen und bei Kindern mit Behinderung.

Mehr zu ElterngeldPlus und den Bonusmonaten lesen Sie im Artikel ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Was Mütter beachten sollten: Mutterschaftsgeld wird angerechnet

Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers in den 8 Wochen nach der Geburt werden voll auf das Basiselterngeld der Mutter angerechnet. Die Monate, in denen Sie Mutterschaftsleistungen bekommen, zählen als Basiselterngeldmonate, auch wenn wenig oder kein Elterngeld ausgezahlt wird. Im Beispiel des Familienportals bekommt eine Mutter im ersten Lebensmonat kein Basiselterngeld, im zweiten ein Sechstel und ab dem dritten den vollen Betrag. Auf das Elterngeld des anderen Elternteils wird das Mutterschaftsgeld der Mutter nicht angerechnet. Die einmaligen 210 Euro des Bundesamts für Soziale Sicherung werden nicht angerechnet.

Gut zu wissen

Planen Sie die 14 Monate gemeinsam, bevor Sie den Antrag stellen. Weil die ersten zwei Lebensmonate bei Müttern in der Regel durch das Mutterschaftsgeld "belegt" sind, lohnt es sich oft, diese Monate bewusst bei der Mutter einzuplanen.

Steuern und Krankenversicherung

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer Elterngeld bezieht, muss für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen haben, zahlen Sie als gesetzlich Versicherte in der Regel keine Beiträge zur Krankenversicherung; lassen Sie sich vor dem Antrag von Ihrer Krankenkasse beraten.

Ihre nächsten Schritte

Alle Familienleistungen in Deutschland im Überblick finden Sie auf unserer Seite Schwanger in Deutschland.

Was die Forschung zeigt

Die Einführung des Elterngelds 2007 haben Kluve und Tamm als natürliches Experiment untersucht (Journal of Population Economics, 2013): Mütter waren in den 12 Monaten nach der Geburt deutlich seltener erwerbstätig und nach dem Ende der Zahlung häufiger. Bei der Betreuungszeit der Väter zeigten die zwei Partnermonate keine signifikante Veränderung.

Was Eltern fragen

Wie hoch ist das Elterngeld maximal?

Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro im Monat, ElterngeldPlus höchstens 900 Euro. Mit Mehrlingszuschlag oder Geschwisterbonus kann der Betrag höher liegen, bei Zwillingen zum Beispiel bis 2.100 Euro Basiselterngeld (Stand: Oktober 2026).

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe?

Ja. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus im Monat, zum Beispiel als Studentin, Hausfrau oder Hausmann.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Ein Elternteil höchstens 12 Monate Basiselterngeld, beide zusammen 14 Monate, wenn ein Elternteil in 2 Monaten weniger Einkommen hat. Alleinerziehende können die 14 Monate allein nutzen. Mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ist Bezug bis zum 32. Lebensmonat möglich.

Wird das Mutterschaftsgeld angerechnet?

Ja. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für dasselbe Kind werden voll auf das Basiselterngeld der Mutter angerechnet, und diese Monate zählen als Basiselterngeldmonate. Beim anderen Elternteil wird nichts angerechnet.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes (BMBFSFJ) — Elterngeld, Fragen und Antworten geprüft am 13. Oktober 2026
  2. Familienportal des Bundes — Elterngeld, Überblick geprüft am 13. Oktober 2026
  3. Kluve J, Tamm M. Parental leave regulations, mothers' labor force attachment and fathers' childcare involvement. Journal of Population Economics 26 (2013) 983-1005 (DOI 10.1007/s00148-012-0404-1) geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

Weiterlesen