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Elterngeld beantragen: der Antrag Schritt für Schritt

Der Antrag ist kein Hexenwerk, wenn Sie die Unterlagen vorher sammeln. Hier ist die Reihenfolge, nach den Angaben des Familienportals (Stand: Oktober 2026).

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Den Elterngeldantrag stellen Sie nach der Geburt bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist, mit dem Formular Ihres Bundeslandes oder online. Stellen Sie ihn in den ersten 3 Lebensmonaten, denn Elterngeld wird höchstens 3 Monate rückwirkend gezahlt. Sie brauchen die Geburtsurkunde und Nachweise über Ihr Einkommen.

Das Wichtigste zuerst

  • Wann: nach der Geburt, möglichst sofort, spätestens in den ersten 3 Lebensmonaten. Elterngeld wird nur 3 Monate rückwirkend gezahlt.
  • Wo: bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche das ist, finden Sie mit Ihrer Postleitzahl unter "Beratung vor Ort" auf familienportal.de.
  • Wie: mit dem Antragsformular Ihres Bundeslandes oder digital. In allen Bundesländern ist ein digitaler Antrag möglich, in vielen über den Onlineservice ElterngeldDigital.
  • Wer: jeder Elternteil stellt pro Kind einen Antrag, auch bei Zwillingen. Sie können den Antrag gemeinsam stellen. Kann der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen, muss er Ihren Antrag mit unterschreiben.

(Stand: Oktober 2026, Quelle: Familienportal des Bundes.)

Bayern, NRW, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg: gilt überall dasselbe?

Die Regeln des Elterngelds sind bundesweit gleich, sie stehen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Unterschiedlich sind nur die zuständige Stelle und das Formular: Jedes Bundesland organisiert seine Elterngeldstellen selbst und gibt ein eigenes Antragsformular heraus. Deshalb suchen so viele Eltern nach "Elterngeldantrag Bayern" oder "Elterngeld NRW". Höhe, Dauer und Fristen sind aber in München genauso wie in Köln, Berlin, Frankfurt oder Stuttgart.

So finden Sie Ihr Formular sicher:

  1. Auf familienportal.de unter "Beratung vor Ort" Ihre Postleitzahl und das Thema Elterngeld eingeben.
  2. Die angezeigte Elterngeldstelle nennt den Online-Antrag oder das PDF-Formular Ihres Landes.
  3. Alternativ liegt das Formular bei vielen Gemeindeverwaltungen, den meisten Krankenkassen und den meisten Geburtskliniken aus.

Gut zu wissen

Nutzen Sie nur das Formular Ihres eigenen Bundeslands. Maßgeblich ist der Wohnort Ihres Kindes, nicht der Ort Ihres Arbeitgebers.

Die Unterlagen: Ihre Checkliste

Laut Familienportal brauchen Sie:

Fehlt etwas, stellen Sie den Antrag trotzdem fristgerecht und reichen Sie die Unterlagen nach. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die nötigen Bescheinigungen auszustellen.

Schritt für Schritt

  1. In der Schwangerschaft planen. Mit dem Elterngeldrechner auf familienportal.de spielen Sie Varianten durch: wer welche Monate nimmt, Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Hintergrund dazu in ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
  2. Elternzeit anmelden. Wer angestellt ist und nicht oder in Teilzeit arbeiten will, meldet die Elternzeit mindestens 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber an. Elterngeld setzt keine Elternzeit voraus, aber Sie dürfen höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
  3. Geburt beim Standesamt. Die Klinik meldet die Geburt in der Regel; Sie erhalten die Geburtsurkunde und die gebührenfreien Bescheinigungen.
  4. Mutterschaftsgeld-Bescheinigungen anfordern (Krankenkasse und Arbeitgeber).
  5. Antrag ausfüllen, Lebensmonate ankreuzen, beide unterschreiben, Unterlagen beifügen.
  6. Abschicken oder online absenden, innerhalb der ersten 3 Lebensmonate.
  7. Bescheid prüfen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch bei der Elterngeldstelle einlegen. Hören Sie lange nichts, fragen Sie bei der Elterngeldstelle nach; hilft das nicht, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Lebensmonate richtig ankreuzen

Im Antrag wählen Sie Lebensmonate, keine Kalendermonate. Ist Ihr Kind am 20. Mai geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 20. Mai bis 19. Juni. Beachten Sie:

  • Jeder Elternteil, der Elterngeld beantragt, muss mindestens 2 Lebensmonate wählen.
  • Basiselterngeld gibt es nur in den Lebensmonaten 1 bis 14, gleichzeitig höchstens in einem Monat innerhalb der ersten 12 (Geburten ab 1. April 2024; Ausnahmen bei Frühgeburten, Mehrlingen und Behinderung).
  • Bei der Mutter zählen die Monate mit Mutterschaftsgeld als Basiselterngeldmonate.

Nach dem Antrag: an die Steuer denken

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Für das Jahr, in dem Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Wenn Sie aus dem Ausland kommen

Ausländische Eltern müssen für das Elterngeld weitere Voraussetzungen erfüllen, die das Familienportal unter "Ausländische Eltern" erläutert. Einkommen aus dem Ausland zählt nur, wenn es in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz versteuert wurde; sonst ist der Mindestbetrag möglich. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Elterngeldstelle nach.

Alle Schritte rund um Schwangerschaft und Geburt finden Sie auf unserer Übersicht Schwanger in Deutschland.

Was Eltern fragen

Kann ich Elterngeld schon in der Schwangerschaft beantragen?

Nein. Der Antrag ist erst nach der Geburt möglich. Sie können ihn aber in der Schwangerschaft vorbereiten, Unterlagen sammeln und den Bezug mit dem Elterngeldrechner planen.

Wie lange wird Elterngeld rückwirkend gezahlt?

Höchstens für 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer später beantragt, verliert die früheren Monate.

Wo bekomme ich das Antragsformular als PDF?

Jedes Bundesland hat sein eigenes Formular. Sie finden es über die Elterngeldstelle Ihres Landes, außerdem bei vielen Gemeindeverwaltungen, den meisten Krankenkassen und den meisten Kliniken mit Geburtsstation. In allen Ländern ist auch ein digitaler Antrag möglich.

Kann ich meinen Antrag später noch ändern?

Ja, bis zum Ende des möglichen Bezugszeitraums, für künftige Lebensmonate jederzeit, mit einem einfachen Schreiben an die Elterngeldstelle. Fragen Sie vorher Ihre Krankenkasse, denn eine Änderung kann Ihren Versicherungsschutz berühren.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes (BMBFSFJ) — Elterngeld, Fragen und Antworten (Antrag, Nachweise, Änderungen) geprüft am 13. Oktober 2026
  2. ElterngeldDigital — Online-Antrag in vielen Bundesländern geprüft am 13. Oktober 2026
  3. BMBFSFJ — Checkliste nach der Geburt (PDF, familienportal.de) geprüft am 13. Oktober 2026
  4. Kluve J, Tamm M. Parental leave regulations, mothers' labor force attachment and fathers' childcare involvement. Journal of Population Economics 26 (2013) 983-1005 geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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