Geburtsurkunde: Ihr Baby beim Standesamt anmelden
Die Geburtsurkunde ist das erste Dokument Ihres Kindes und der Schlüssel zu Elterngeld, Kindergeld und Krankenversicherung. So bekommen Sie sie ohne Umwege.
Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026
Kurz gesagt
Sie müssen Ihr Kind innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts anmelden. Kommt es in einer Klinik oder einem Geburtshaus zur Welt, übermittelt die Einrichtung die Geburtsbescheinigung selbst. Bei einer Hausgeburt legen Sie die Bescheinigung der Hebamme oder Ärztin vor. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde und gebührenfreie Bescheinigungen für Elterngeld und Krankenversicherung aus.
Das Wichtigste vorab
- Frist: innerhalb einer Woche nach der Geburt.
- Wo: beim Standesamt, das für den Geburtsort zuständig ist (nicht unbedingt Ihr Wohnort).
- Klinik oder Geburtshaus: Die Einrichtung benachrichtigt das Standesamt und übermittelt die Geburtsbescheinigung. Den gewünschten Namen teilen Sie dort mit.
- Hausgeburt: Hebamme, Ärztin oder Arzt stellen die Geburtsbescheinigung aus; Sie legen sie innerhalb einer Woche selbst vor.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Die genaue Liste veröffentlicht das Standesamt Ihres Geburtsorts auf seiner Website. Laut Checkliste des Familienministeriums gehören meist dazu:
| Ihre Situation | Unterlagen |
|---|---|
| Alle | Geburtsbescheinigung der Klinik, des Geburtshauses oder der Hebamme; Personalausweise oder Pässe der Eltern; Geburtsurkunden der Eltern |
| Verheiratet | Heiratsurkunde |
| Nicht verheiratet | Vaterschaftsanerkennung, gegebenenfalls Sorgeerklärung |
| Gemeinsame Kinder vor einer Scheidung | Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, Geburtsurkunden der vorherigen Kinder |
Fremdsprachige Urkunden? Fragen Sie das Standesamt früh, welche Übersetzungen es braucht. Wer nicht verheiratet ist, erledigt die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung am besten schon vor der Geburt: Dann steht der Vater sofort in der Geburtsurkunde.
Der Name Ihres Kindes
- Vor- und Nachnamen teilen Sie bei der Anmeldung mit; in der Klinik der Geburtseinrichtung, die ihn weiterleitet.
- Haben Sie als Eltern unterschiedliche Familiennamen, legen Sie dabei auch den Familiennamen Ihres Kindes fest.
- Noch unentschieden? Sie haben einen Monat Zeit. Danach muss das Standesamt das Familiengericht informieren.
Was Sie vom Standesamt bekommen
Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus und laut Checkliste des Familienministeriums drei gebührenfreie Geburtsbescheinigungen im Original, unter anderem für:
- den Antrag auf Elterngeld,
- die Anmeldung bei der Krankenversicherung.
Auch für das Mutterschaftsgeld kann Ihre Krankenkasse den Nachweis der Geburt verlangen.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt das Standesamt automatisch. Kurz danach bekommt Ihr Kind vom Bundeszentralamt für Steuern seine steuerliche Identifikationsnummer, die Sie für das Kindergeld brauchen.
Ihr Kind wurde im Ausland geboren?
Hat Ihr Kind mindestens einen deutschen Elternteil, empfiehlt das Familienportal, die Geburt in einem deutschen Personenstandsregister beurkunden zu lassen. Damit ist auch die Namensführung geklärt. Auskunft gibt das Auswärtige Amt.
Sternenkinder
Kinder, die tot geboren werden oder kurz nach der Geburt sterben, können beim Standesamt beurkundet werden, auch mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Eltern geben ihrem Kind damit offiziell einen Namen und eine Existenz.
Checkliste: die Formalitäten nach der Geburt
Die Fristen stammen aus der Checkliste des Familienministeriums (Stand: Oktober 2026).
Alle Schritte von der Schwangerschaft bis zur Kita, mit Musterbriefen, finden Sie im Ratgeber Schwanger in Deutschland.
Was Eltern fragen
Wie lange habe ich Zeit, die Geburt anzumelden?
Eine Woche nach der Geburt. In der Klinik oder im Geburtshaus übernimmt die Einrichtung die Meldung; nach einer Hausgeburt legen Sie die Geburtsbescheinigung innerhalb einer Woche selbst beim Standesamt vor.
Was passiert, wenn wir uns noch nicht auf einen Namen geeinigt haben?
Sie haben einen Monat Zeit, den Namen dem Standesamt mitzuteilen. Danach muss das Standesamt das Familiengericht informieren, das einem Elternteil die Entscheidung überträgt.
Muss ich mein Baby auch beim Einwohnermeldeamt anmelden?
Nein, das erledigt das Standesamt automatisch.
Kann jemand anderes zum Standesamt gehen?
Ja. Das Familienministerium empfiehlt Müttern, sich nach der Geburt zu schonen; Behördengänge kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht erledigen.
Quellen
- Familienportal des Bundes — Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt geprüft am 13. Oktober 2026
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Checkliste nach der Geburt (PDF) geprüft am 13. Oktober 2026
Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.