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Krankenversicherung für Ihr Baby: was gilt, was zu tun ist

Drei Konstellationen, drei Wege. Und eine beruhigende Nachricht vorab: Die Versicherung wirkt rückwirkend ab der Geburt (Stand: Oktober 2026).

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Sind beide Eltern gesetzlich versichert, wird Ihr Baby beitragsfrei in der Familienversicherung eines Elternteils mitversichert. Sind beide privat versichert, brauchen Sie eine private Versicherung für das Kind. Bei gemischter Versicherung entscheiden Sie, bei Verheirateten hängt die beitragsfreie Variante vom Einkommen des privat versicherten Elternteils ab. Melden Sie das Kind innerhalb von 2 Monaten an.

Die drei Fälle auf einen Blick

Ihre SituationVersicherung des BabysKosten
Beide Eltern gesetzlich versichertFamilienversicherung bei einem Elternteilbeitragsfrei
Beide Eltern privat versichertprivate Krankenversicherung für das Kindkostenpflichtig
Ein Elternteil gesetzlich, einer privatSie entscheiden: privat oder gesetzlichgesetzlich beitragsfrei nur unter Bedingungen (siehe unten)

Quelle: Checkliste "Nach der Geburt" des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 13. Oktober 2026.

Gemischt versichert: worauf es ankommt

Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, können Sie wählen. Sind Sie verheiratet, ist die gesetzliche Familienversicherung des Kindes nur dann beitragsfrei, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Liegt es darüber, zahlen Sie für das Kind einen monatlichen Krankenkassenbeitrag. Den aktuellen Grenzwert nennt Ihnen Ihre Krankenkasse; wir geben hier keinen Betrag an, den wir nicht amtlich prüfen konnten.

Die Checkliste nennt diese Einkommensbedingung ausdrücklich für Verheiratete. Sind Sie nicht verheiratet, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse bestätigen, welche Variante für Ihr Kind gilt.

Frist und Ablauf

  • Frist: innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenkasse anmelden.
  • Rückwirkend: Die Krankenversicherung für das Neugeborene gilt rückwirkend ab der Geburt.
  • Behandlung vorher: Ihr Baby kann auch ohne eigene Versichertenkarte behandelt werden; die Karte wird nachgereicht.

So gehen Sie vor:

  1. Nach der Geburt stellt das Standesamt die Geburtsurkunde und gebührenfreie Bescheinigungen aus, darunter eine für die Krankenversicherung. Es händigt Ihnen auch die Unterlagen aus, mit denen Sie Ihr Baby bei der Krankenkasse anmelden.
  2. Sie füllen das Formular Ihrer Krankenkasse aus (bei vielen Kassen auch online).
  3. Sie schicken Formular und Geburtsurkunde bzw. Bescheinigung an die Kasse.
  4. Die Kasse schickt die Versichertenkarte Ihres Kindes.

Checkliste

Gleich danach: die ersten Vorsorgeuntersuchungen

Die U1 findet direkt nach der Geburt statt, die U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag, die U3 in der 4. bis 5. Lebenswoche. Zu den Terminen bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes oder eines Elternteils, das gelbe Kinderuntersuchungsheft und den Impfpass mit. Alle Termine bis zur U9 finden Sie unter U-Untersuchungen.

Und die Krankenversicherung der Eltern während des Elterngelds?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen haben, zahlen Sie während des Elterngeldbezugs in der Regel keine Beiträge. Arbeiten Sie in Teilzeit, können Beiträge anfallen. Eingeschriebene Studierende zahlen ihre Beiträge weiter. Lassen Sie sich vor dem Elterngeldantrag von Ihrer Krankenkasse beraten, denn auch eine spätere Änderung des Antrags kann Ihren Versicherungsschutz berühren. Mehr zum Elterngeld.

Weitere Behördengänge nach der Geburt, vom Kindergeld bis zur Elternzeit, finden Sie auf unserer Übersicht Schwanger in Deutschland.

Was Eltern fragen

Bis wann muss ich mein Baby bei der Krankenkasse anmelden?

Die Checkliste des Bundesfamilienministeriums nennt eine Frist von 2 Monaten nach der Geburt. Die Versicherung wirkt rückwirkend bis zur Geburt.

Kann mein Baby ohne Versichertenkarte zum Kinderarzt?

Ja. Eine ärztliche Behandlung ist auch ohne Karte möglich; die Karte kann nachgereicht werden. Zur U-Untersuchung können Sie auch die Karte eines Elternteils mitnehmen.

Was kostet die Familienversicherung?

Nichts. Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, ist das Kind bei einem Elternteil beitragsfrei mitversichert.

Ich bin gesetzlich, mein Mann privat versichert. Was gilt?

Sie können wählen, ob Sie das Baby privat oder gesetzlich versichern. Als Verheiratete ist die gesetzliche Variante aber nur beitragsfrei, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt; sonst zahlen Sie einen Monatsbeitrag. Ihre Krankenkasse nennt Ihnen die aktuelle Grenze.

Quellen

  1. BMBFSFJ — Checkliste nach der Geburt, Anmeldung bei der Krankenkasse (PDF, familienportal.de) geprüft am 13. Oktober 2026
  2. Familienportal des Bundes — Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt geprüft am 13. Oktober 2026
  3. Bundesministerium für Gesundheit — Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U1 bis U9) geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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