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Kindergeld 2026: Höhe und Antrag für Ihr Neugeborenes

Kindergeld gibt es für jedes Kind ab der Geburt. Der Antrag ist schnell erledigt, wenn Sie wissen, in welcher Reihenfolge die Post nach der Geburt kommt (Stand: Oktober 2026).

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Das Kindergeld beträgt derzeit 259 Euro im Monat für jedes Kind, ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag. Sie beantragen es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online oder schriftlich, mit Ihrer Steuer-ID und der Ihres Kindes. Es wird höchstens 6 Monate rückwirkend gezahlt, stellen Sie den Antrag also bald nach der Geburt.

Kindergeld in Zahlen (Stand: Oktober 2026)

Höhe259 Euro pro Kind und Monat, für alle Kinder gleich
Ab wannab dem Geburtsmonat
Bis wannmindestens bis zum 18. Geburtstag; länger unter Voraussetzungen (z. B. Ausbildung oder Studium bis 25)
WoFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Rückwirkendbis zu 6 Monate
Telefongebührenfreie Service-Rufnummer 0800 4 555530

Quelle: Familienportal des Bundes, abgerufen am 13. Oktober 2026.

Bei Zwillingen bekommen Sie das Kindergeld für jedes Kind, also zweimal 259 Euro.

Kindergeld für Ihr Neugeborenes: die Reihenfolge

Die Checkliste des Bundesfamilienministeriums beschreibt einen praktischen Ablauf:

  1. Geburt beim Standesamt. Klinik oder Geburtshaus melden die Geburt; Sie erhalten die Geburtsurkunde.
  2. Steuer-ID des Kindes. Das Bundeszentralamt für Steuern schickt Ihnen nach der Geburt die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes.
  3. Begrüßungsschreiben der Familienkasse. Wenige Tage danach kommt automatisch ein Schreiben Ihrer Familienkasse mit einem persönlichen Zugangscode für den Antrag. Mit diesem Code sind die meisten Angaben schon ausgefüllt. Das Ministerium rät, dieses Schreiben abzuwarten.
  4. Antrag stellen, online oder schriftlich, innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt. Bei Neugeborenen geht das mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat vollständig online, ohne Ausdruck und Unterschrift. Ohne ELSTER füllen Sie das Formular online aus, drucken es und unterschreiben.

Im Antrag brauchen Sie Ihre Steuer-ID und die Ihres Kindes. Verzögert sich die Steuer-ID des Kindes, dürfen Sie den Antrag auch ohne sie einreichen.

Checkliste Kindergeldantrag

Wer bekommt Kindergeld?

  • Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, und deutsche Staatsangehörige im Ausland unter Bedingungen.
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten Bedingungen. Die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt keine Rolle.
  • Das Kind muss in Deutschland, in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen und gemeldet sein.
  • Neben Eltern unter Voraussetzungen auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern.

Für jedes Kind bekommt nur eine Person Kindergeld. Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, legen fest, wer es bekommt (Berechtigten-Bestimmung): Dafür reicht die Erklärung am Schluss des Antrags mit der Unterschrift des anderen Elternteils. Können Sie sich nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Familiengericht.

Bekommen Sie bereits Familienleistungen aus einem anderen EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, kann ein Unterschiedsbetrag als Teil-Kindergeld gezahlt werden.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Sie müssen nichts wählen. Das Finanzamt prüft bei Ihrer Einkommensteuer automatisch, ob für Sie das ausgezahlte Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder günstiger sind.

Wenn das Geld knapp ist

Reicht Ihr Einkommen für Sie selbst, aber nicht ganz für die Familie, prüfen Sie den Kinderzuschlag: bis zu 297 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Denken Sie nach der Geburt auch an die Krankenversicherung Ihres Babys und das Elterngeld. Alle Schritte im Überblick: Schwanger in Deutschland.

Was Eltern fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 Euro im Monat, für jedes Kind gleich hoch, egal ob es das erste oder das vierte ist (Familienportal des Bundes, Stand Oktober 2026).

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Monatlich. Die Familienkasse veröffentlicht eine Übersicht der Auszahlungstermine; den Termin für Ihre Familie finden Sie dort. Wir nennen bewusst keine Termine, die wir nicht selbst prüfen konnten.

Kann ich Kindergeld ohne Steuer-ID meines Babys beantragen?

Ja. Wenn es Verzögerungen gibt, können Sie den Antrag ohne die Steuer-ID Ihres Kindes einreichen; die Familienkasse versucht dann selbst, sie zu ermitteln.

Wer bekommt das Kindergeld, Mutter oder Vater?

Für ein Kind bekommt immer nur eine Person Kindergeld. Eltern, die zusammenleben, bestimmen das selbst, zum Beispiel mit der Erklärung am Ende des Antrags, die der andere Elternteil unterschreibt.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes (BMBFSFJ) — Kindergeld, Fragen und Antworten geprüft am 13. Oktober 2026
  2. BMBFSFJ — Checkliste nach der Geburt (PDF, familienportal.de) geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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