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Elternzeit: anmelden, aufteilen, geschützt bleiben

Elternzeit muss nicht beantragt, sondern nur rechtzeitig angemeldet werden. Hier sind die Fristen, Rechte und ein Musterschreiben (Stand: Oktober 2026).

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von bis zu 3 Jahren pro Kind und Elternteil, nehmbar bis zum 8. Geburtstag. Sie melden sie Ihrem Arbeitgeber in Textform an, spätestens 7 Wochen vor Beginn, ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen vorher. Bei Müttern beginnt sie nach dem Mutterschutz, der auf die 3 Jahre angerechnet wird.

Elternzeit in Kürze (Stand: Oktober 2026)

FrageAntwort
Wer?Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit dem Kind im Haushalt leben und es selbst betreuen. Auch in Teilzeit, befristet, im Minijob oder in Ausbildung.
Wie lange?Bis zu 3 Jahre pro Kind und pro Elternteil, unbezahlt
Bis wann?Bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag; bis zu 24 Monate davon zwischen 3. und 8. Geburtstag
Anmeldefrist7 Wochen vor Beginn (bis zum 3. Geburtstag), 13 Wochen vor Beginn (3. bis 8. Geburtstag)
FormTextform: Brief ohne Unterschrift oder E-Mail genügt
Arbeiten?Bis zu 32 Stunden pro Woche (Geburten ab 1. September 2021)
SchutzBesonderer Kündigungsschutz ab Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn

Quelle: Familienportal des Bundes, abgerufen am 13. Oktober 2026. Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen und Soldaten haben eigene Regelungen; fragen Sie Ihre Personalstelle.

Wann beginnt die Elternzeit?

  • Mutter: frühestens im Anschluss an den Mutterschutz nach der Geburt, also in der Regel 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Es reicht, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist, also in der Praxis in der ersten Woche nach der Geburt.
  • Vater oder anderer Elternteil: frühestens mit der Geburt. Soll die Elternzeit "ab Geburt" beginnen, melden Sie sie spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an. Kommt das Kind später, beginnt die Elternzeit trotzdem erst mit der Geburt; wer vorher zu Hause sein möchte, kann Urlaub nehmen. Kommt es früher, gelten dringende Gründe für eine kürzere Frist.

Zählt der Mutterschutz zur Elternzeit?

Ja. Bei der Mutter wird die Zeit, die sie nach der Geburt im Mutterschutz ist, von den 3 Jahren abgezogen. Mutterschutz nach der Geburt und Elternzeit ergeben zusammen 3 Jahre. Beginnt die Elternzeit direkt danach, endet sie spätestens am Tag vor dem 3. Geburtstag, wenn Sie nichts für später aufheben.

Aufteilen und später nehmen

  • Jeder Elternteil kann seine Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte teilen; mehr nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Bis zu 24 Monate können Sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen, ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Bindungszeitraum: Wer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag anmeldet, legt verbindlich fest, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten 2 Jahre Elternzeit genommen wird. Änderungen darin nur mit Einverständnis des Arbeitgebers.
  • Beide Eltern können gleichzeitig in Elternzeit sein. Jeder Elternteil hat seinen eigenen Anspruch von 3 Jahren.

Beispiel des Familienportals: Sie nehmen Elternzeit in den ersten zwei Lebensjahren und arbeiten ab dem 2. Geburtstag wieder. Dann bleiben Ihnen 12 Monate, die Sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen können.

Teilzeit während der Elternzeit

Sie dürfen in der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Den Umfang vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber. Kommt keine Einigung zustande, muss er eine Ablehnung innerhalb von 4 Wochen begründen. Teilzeitwünsche melden Sie mit denselben Fristen an: 7 Wochen vor Beginn (bis zum 3. Geburtstag) oder 13 Wochen (danach). Teilzeit und ElterngeldPlus passen gut zusammen.

Kündigungsschutz

Ab der Anmeldung, frühestens aber 8 Wochen vor Beginn (bei Elternzeit vor dem 3. Geburtstag) bzw. 14 Wochen vor Beginn (zwischen 3. und 8. Geburtstag), und während der gesamten Elternzeit darf Ihr Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen kündigen. Der Schutz gilt auch bei Teilzeit, aber nur für Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis. Zwischen zwei Abschnitten gilt er nicht; er beginnt für jeden Abschnitt neu.

Musterschreiben: Anmeldung der Elternzeit

Formulieren Sie die Anmeldung schlicht und mit klaren Daten. Ein Beispiel in eigenen Worten:

Anmeldung meiner Elternzeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Elternzeit für mein Kind an. Errechneter Geburtstermin: [Datum] (bzw. Geburtsdatum: [Datum]). Ich nehme Elternzeit vom [Datum, oder: ab Geburt / im Anschluss an meine Mutterschutzfrist] bis zum [Datum]. Für die beiden Jahre ab Beginn lege ich mich auf folgende Zeiträume fest: [Zeiträume]. Weitere Elternzeit behalte ich mir vor. [Optional:] Während der Elternzeit möchte ich [Anzahl] Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, verteilt auf [Tage]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Anmeldung und die Dauer der Elternzeit schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Datum]

Gut zu wissen

Senden Sie die Anmeldung so, dass Sie den Zugang belegen können, und bitten Sie um eine Bestätigung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Elternzeit zu bescheinigen. Das amtliche Musterformular zur Mitteilung finden Sie ebenfalls auf familienportal.de.

Checkliste Elternzeit

Ein Blick in die Forschung

Eine systematische Übersicht von Aitken und Kolleginnen (Social Science and Medicine, 2015) wertete sieben Studien zu bezahltem Mutterschaftsurlaub aus: Studien auf Ebene der einzelnen Mütter zeigten gesundheitliche Vorteile, Vergleiche ganzer Politiken keinen oder einen negativen Zusammenhang; insgesamt deuteten die Ergebnisse auf Vorteile hin, bei begrenzter Studienlage.

Alle Leistungen rund um die Geburt finden Sie unter Schwanger in Deutschland.

Was Eltern fragen

Zählt der Mutterschutz zur Elternzeit?

Ja, für die Mutter. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf die 3 Jahre angerechnet. Wer direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, kann bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes zu Hause bleiben.

Wann muss der Vater die Elternzeit anmelden?

Soll seine Elternzeit am Tag der Geburt beginnen, spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Er kann "ab Geburt" schreiben und den errechneten Termin dazuschreiben.

Wie lange können Väter Elternzeit nehmen?

Genauso lange wie Mütter, bis zu 3 Jahre pro Kind, unabhängig davon, ob die Mutter ebenfalls Elternzeit nimmt.

Muss mein Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen?

Nein, wenn Sie die Fristen einhalten. Er muss Ihnen die Anmeldung bestätigen. Zustimmen muss er nur bei Sonderwünschen, etwa mehr als 3 Zeitabschnitten oder einer Änderung im Bindungszeitraum.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes (BMBFSFJ) — Elternzeit, Fragen und Antworten geprüft am 13. Oktober 2026
  2. BMBFSFJ — Checkliste nach der Geburt (PDF, familienportal.de) geprüft am 13. Oktober 2026
  3. Aitken Z et al. The maternal health outcomes of paid maternity leave, a systematic review. Social Science and Medicine 2015 (PMID 25680101) geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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