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Elterngeld berechnen: so schätzen Sie Ihren Betrag selbst

Die Rechenschritte der Elterngeldstelle, verständlich erklärt, mit fünf durchgerechneten Fällen. Vereinfachte Schätzung; maßgeblich ist immer Ihr Bescheid.

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Sie nehmen Ihr durchschnittliches Elterngeld-Netto der 12 Monate vor dem Bemessungszeitraum, höchstens 2.770 Euro, ziehen ein eventuelles Einkommen nach der Geburt ab und rechnen davon 65 Prozent, bei kleinen Einkommen bis 100 Prozent. Basiselterngeld liegt dann zwischen 300 und 1.800 Euro, dazu kommen gegebenenfalls Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag.

Gut zu wissen

Alle Rechnungen auf dieser Seite sind eine vereinfachte Schätzung nach den veröffentlichten Regeln (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle. Für eine verbindliche Planung nutzen Sie zusätzlich den Elterngeldrechner auf familienportal.de.

Die Formel in vier Schritten

1. Bemessungszeitraum bestimmen

  • Angestellte Mutter: die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt. Beginnt der Mutterschutz im September 2026, zählen September 2025 bis August 2026.
  • Vater oder anderer Elternteil: die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat.
  • Selbstständige: der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum. Bei gemischten Einkünften gilt ebenfalls die Regel für Selbstständige.

Ausgeklammert (dafür zählen frühere Monate) werden Monate, in denen Sie Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten bekommen haben, Monate mit Mutterschutz, Monate mit schwangerschaftsbedingter Krankheit sowie Wehr- oder Zivildienst.

2. Elterngeld-Netto ermitteln

Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit dem Netto Ihrer Abrechnung, sondern mit Pauschalen:

RechenschrittWert
Bruttoeinkommen im Bemessungszeitraum, geteilt durch 12Ihr Monatsbrutto
minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro im Jahr, also 102,50 Euro im Monat
minus Steuernnach Ihrer Steuerklasse
minus Pauschale Kranken- und Pflegeversicherung9 Prozent
minus Pauschale Rentenversicherung10 Prozent
minus Pauschale Arbeitslosenversicherung2 Prozent

Die Sozialpauschalen werden nur abgezogen, wenn Sie in der jeweiligen Versicherung pflichtversichert waren. Bei einem Minijob fallen keine Sozialabgaben an, also auch keine Pauschalen.

Zählt mit: Lohn und Gehalt, auch aus einem Minijob. Zählt nicht: Boni, Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Bürgergeld, Stipendien, BAföG. Ausländisches Einkommen zählt nur, wenn es in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz versteuert wurde.

3. Ersatzrate anwenden

Elterngeld-Netto vor der GeburtErsatzrate
ab 1.240 Euro65 Prozent
1.240 bis 1.200 Euro65 bis 67 Prozent (pro 2 Euro weniger 0,1 Punkte mehr)
1.200 bis 1.000 Euro67 Prozent
unter 1.000 Europro 2 Euro weniger 0,1 Punkte mehr, bis 100 Prozent

Berücksichtigt werden höchstens 2.770 Euro Netto vor der Geburt. Haben Sie nach der Geburt Einkommen, rechnen Sie die Rate auf den Unterschied zwischen vorher und nachher.

4. Grenzen und Zuschläge

Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Dazu können Geschwisterbonus (plus 10 Prozent, mindestens 75 Euro) und Mehrlingszuschlag (plus 300 Euro je weiteres Kind) kommen.

Fünf durchgerechnete Beispiele

Beispiel 1: Nach der Geburt kein Einkommen

Elterngeld-Netto vorher 2.000 Euro, danach 0 Euro.

  • 65 Prozent von 2.000 Euro = 1.300 Euro Basiselterngeld
  • oder ElterngeldPlus: die Hälfte, 650 Euro, dafür doppelt so lange
  • 12 Monate Basis = 15.600 Euro; 24 Monate Plus = 15.600 Euro

(Beispiel des Familienportals.)

Beispiel 2: Teilzeit nach der Geburt

Vorher 2.000 Euro netto, nach der Geburt 1.200 Euro netto in Teilzeit.

  • Unterschied: 800 Euro; 65 Prozent davon = 520 Euro Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus ist begrenzt auf die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen (1.300 / 2 = 650 Euro). Weil 520 Euro darunter liegen, beträgt ElterngeldPlus ebenfalls 520 Euro, aber für doppelt so viele Monate.
  • 12 Monate Basis = 6.240 Euro; 24 Monate Plus = 12.480 Euro

(Beispiel des Familienportals.) Wer in Teilzeit arbeitet, fährt mit ElterngeldPlus deshalb oft deutlich besser. Mehr dazu in ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Beispiel 3: Hohes Einkommen

Vorher 3.200 Euro netto, danach 0 Euro.

  • Berücksichtigt werden nur 2.770 Euro; 65 Prozent davon ergeben rechnerisch knapp über 1.800 Euro
  • Ausgezahlt wird der Höchstbetrag von 1.800 Euro Basiselterngeld bzw. 900 Euro ElterngeldPlus

Prüfen Sie bei hohen Einkommen zusätzlich die Einkommensgrenze.

Beispiel 4: Kleines Einkommen

Vorher 900 Euro Elterngeld-Netto, danach 0 Euro.

  • 900 Euro liegen 100 Euro unter 1.000 Euro, das sind 50 Schritte zu je 2 Euro, also 5 Prozentpunkte mehr als 67 Prozent: 72 Prozent
  • 72 Prozent von 900 Euro = 648 Euro Basiselterngeld (vereinfachte Schätzung)

Beispiel 5: Geschwisterbonus und Zwillinge

Vorher 2.000 Euro netto, danach 0 Euro (Basis also 1.300 Euro).

SituationRechnungBasiselterngeld
Älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren1.300 + 10 Prozent (130 Euro)1.430 Euro
Zwillinge1.300 + 300 Euro Mehrlingszuschlag1.600 Euro
Kein Einkommen vorher, Geschwister unter 3300 + mindestens 75 Euro375 Euro

Der Geschwisterbonus gilt, wenn im Haushalt ein Kind unter 3 Jahren, zwei Kinder unter 6 Jahren oder ein Kind mit Behinderung (Grad mindestens 20) unter 14 Jahren lebt.

Die Anrechnung des Mutterschaftsgelds nicht vergessen

Bei Müttern werden Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss der 8 Wochen nach der Geburt voll angerechnet, auf den Tag genau. Im Beispiel des Familienportals (Geburt am 20. Mai) zahlt die Elterngeldstelle im ersten Lebensmonat kein Basiselterngeld, im zweiten ein Sechstel und ab dem dritten den vollen Betrag. Diese Monate zählen trotzdem als Basiselterngeldmonate der Mutter. Rechnen Sie Ihr Familienbudget für die ersten Wochen also mit Mutterschaftsgeld plus Zuschuss, nicht mit Elterngeld.

Was ist das "zu versteuernde Einkommen"?

Für die Höhe Ihres Elterngelds zählt das Elterngeld-Netto. Das zu versteuernde Einkommen aus Ihrem Steuerbescheid spielt nur für die Frage eine Rolle, ob Sie überhaupt Anspruch haben (Grenze 175.000 Euro für Geburten ab dem 1. April 2025). Es ist meist deutlich niedriger als Ihr Brutto, weil Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen werden.

Ihre Rechen-Checkliste

Danach geht es an den Antrag. Die Grundlagen stehen im Überblick Elterngeld 2026.

Hintergrund aus der Forschung

Eine Auswertung der Elterngeld-Reform von 2007 (Kluve und Tamm, Journal of Population Economics, 2013) fand, dass Mütter in den 12 Monaten nach der Geburt deutlich seltener erwerbstätig waren und nach dem Ende der Zahlung häufiger. Eine Planung über das erste Jahr hinaus lohnt sich also.

Was Eltern fragen

Welche Monate zählen für das Elterngeld?

Bei angestellten Müttern die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, bei anderen Elternteilen die 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Bei Selbstständigen zählt der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum, also in der Regel das letzte Steuerjahr.

Zählen Weihnachtsgeld und Boni mit?

Nein. Einmalige Sonderzahlungen wie Boni oder Urlaubsgeld bleiben außen vor. Einkommen aus einem Minijob zählt dagegen mit.

Was ist das Elterngeld bei 2.500 Euro netto?

Wenn 2.500 Euro Ihr Elterngeld-Netto sind und Sie nach der Geburt nicht arbeiten, ergibt die Schätzung 65 Prozent, also 1.625 Euro Basiselterngeld im Monat. Das Elterngeld-Netto ist allerdings meist niedriger als das Netto auf Ihrer Abrechnung, weil mit Pauschalen gerechnet wird.

Kann ich Monate aus dem Bemessungszeitraum herausnehmen?

Ja, bestimmte Monate werden übersprungen, zum Beispiel Monate mit Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten, mit Mutterschutz oder mit schwangerschaftsbedingter Krankheit. Stattdessen zählen weiter zurückliegende Monate.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes (BMBFSFJ) — Elterngeld, Höhe, Bemessungszeitraum, Rechenbeispiele geprüft am 13. Oktober 2026
  2. Familienportal des Bundes — Elterngeld und Elterngeldrechner geprüft am 13. Oktober 2026
  3. Kluve J, Tamm M. Parental leave regulations, mothers' labor force attachment and fathers' childcare involvement. Journal of Population Economics 26 (2013) 983-1005 geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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