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Einkommensgrenze beim Elterngeld: 175.000 Euro, und was das wirklich heißt

Die Grenze klingt hoch, betrifft aber das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Hier die geltenden Werte nach Geburtsdatum (Stand: Oktober 2026).

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren sind, gibt es kein Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 175.000 Euro beträgt. Bei Paaren und getrennt Erziehenden zählt das Einkommen beider zusammen, bei Alleinerziehenden nur das eigene. Ein anderer Grenzwert gilt laut Familienportal derzeit nicht.

Die geltenden Grenzwerte nach Geburtsdatum

Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Liegt es über der Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld ganz. Darunter spielt das Einkommen für den Anspruch keine Rolle.

Geburt Ihres KindesPaare und getrennt Erziehende (Summe beider)Alleinerziehende
1. September 2021 bis 31. März 2024300.000 Euro250.000 Euro
1. April 2024 bis 31. März 2025200.000 Euro200.000 Euro
ab 1. April 2025175.000 Euro175.000 Euro

Quelle: Familienportal des Bundes, abgerufen am 13. Oktober 2026. Stand: Oktober 2026.

Ist das normal?

Eine Grenze von 150.000 Euro taucht in manchen Suchanfragen auf. Laut Familienportal gilt für alle Geburten ab dem 1. April 2025 der Wert von 175.000 Euro, und ein anderer Wert ist dort nicht als geltend genannt. Sollte der Gesetzgeber die Grenze ändern, zählt das Datum der Geburt Ihres Kindes.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Ihr Bruttogehalt. Das Finanzamt zieht vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte (zum Beispiel aus Arbeit, Selbstständigkeit oder Vermietung) unter anderem Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen ab. Den genauen Wert finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.

Zur Orientierung nennt das Familienportal zwei Beispiele für Ehepaare ohne Kind mit Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:

Zu versteuerndes EinkommenEntspricht etwa einem Brutto von
175.000 Eurocirca 207.000 Euro zusammen (je circa 103.500 Euro)
200.000 Eurocirca 232.000 Euro zusammen (je circa 116.000 Euro)

Mit weiteren steuerlichen Abzügen kann das Brutto auch höher liegen, ohne dass Sie die Grenze erreichen.

Wessen Einkommen zählt?

  • Verheiratete und unverheiratete Paare: das Einkommen beider Elternteile wird zusammengerechnet.
  • Getrennt erziehende Eltern: ebenfalls beide zusammen.
  • Alleinerziehende: nur das eigene Einkommen.

Was tun, wenn es knapp wird?

  1. Den Steuerbescheid des Vorjahres heraussuchen. Er gehört, soweit vorhanden, ohnehin zum Elterngeldantrag.
  2. Fehlt der Bescheid noch, den Antrag trotzdem in den ersten 3 Lebensmonaten stellen. Das Elterngeld wird dann vorläufig bewilligt und später geprüft.
  3. Liegt das Ergebnis über der Grenze, besteht kein Anspruch. Fragen Sie Ihre Elterngeldstelle, was das für eine vorläufige Bewilligung bedeutet, und planen Sie Ihr Budget vorsichtshalber ohne Elterngeld.

Wichtig: Elternzeit hängt nicht vom Einkommen ab

Auch wenn Sie über der Einkommensgrenze liegen, haben Sie als Angestellte weiterhin Anspruch auf Elternzeit, also auf unbezahlte Freistellung mit Kündigungsschutz. Auch Kindergeld und Mutterschaftsgeld sind von der Elterngeld-Grenze unabhängig.

Wie das Elterngeld unterhalb der Grenze berechnet wird, zeigt der Ratgeber Elterngeld berechnen. Den Überblick aller Leistungen finden Sie unter Schwanger in Deutschland.

Was Eltern fragen

Gilt die Grenze von 150.000 Euro?

Nein. Laut Familienportal des Bundes (abgerufen im Oktober 2026) liegt die Grenze für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Paare wie für Alleinerziehende. Eine Grenze von 150.000 Euro ist dort nicht als geltendes Recht genannt.

Welches Jahr zählt für die Einkommensgrenze?

Das Kalenderjahr vor der Geburt. Kommt Ihr Kind im Jahr 2026 zur Welt, zählt das zu versteuernde Einkommen aus 2025.

Was, wenn mein Steuerbescheid noch nicht da ist?

Stellen Sie den Antrag trotzdem fristgerecht. Ist noch unklar, ob die Grenze überschritten wird, bewilligt die Elterngeldstelle das Elterngeld vorläufig.

Wie viel Brutto entspricht 175.000 Euro?

Das hängt von Ihren Abzügen ab. Das Familienportal nennt als Beispiel ein Ehepaar ohne Kind mit Arbeitseinkommen von circa 207.000 Euro brutto zusammen. Mit weiteren Abzügen kann das Brutto auch höher liegen.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes (BMBFSFJ) — Elterngeld, Neuregelungen für Geburten ab 1. April 2024 und 1. April 2025 geprüft am 13. Oktober 2026
  2. Familienportal des Bundes — Elterngeld, Überblick geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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