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Mutterpass und Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Der Mutterpass ist Ihr Begleiter durch die Schwangerschaft. Hier steht, was darin eingetragen wird, welche Untersuchungen die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, und dass Sie jede davon ablehnen dürfen.

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Den Mutterpass bekommen Sie bei der ersten Vorsorgeuntersuchung. Danach finden die Termine in der Regel alle vier Wochen statt, ab der 32. Woche alle zwei Wochen. Vorgesehen sind drei Basis-Ultraschalle im 3., 6. und 8. Monat und ein Zuckertest im 6. oder 7. Monat. Alle Untersuchungen sind freiwillig und können auch bei einer Hebamme stattfinden, außer dem Ultraschall.

Der Mutterpass: was darin steht

Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung bekommen Sie den Mutterpass. Nur die darin aufgeführten Untersuchungen gehören zur Vorsorge, die die gesetzliche Krankenversicherung nach der Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses anbietet.

Eingetragen werden Ihr allgemeiner Gesundheitszustand, der Verlauf der Schwangerschaft und gegebenenfalls Komplikationen. Um besondere Risiken früh zu erkennen, werden unter anderem erfasst:

  • Ihr Alter,
  • Vorerkrankungen, zum Beispiel Diabetes, Asthma, Epilepsie, Herz-, Nieren- und Schilddrüsenerkrankungen, Bluthochdruck,
  • frühere Frühgeburten, Kaiserschnitte oder Fehlgeburten,
  • Ihr Rhesusfaktor,
  • eine Mehrlingsschwangerschaft,
  • bestimmte Erbkrankheiten in der Familie.

Gut zu wissen

Tragen Sie den Mutterpass ab jetzt immer bei sich, auch im Urlaub. So haben Ärztinnen, Ärzte und Hebammen Ihre wichtigsten Angaben zur Hand, wenn Sie unterwegs Hilfe brauchen.

Wie oft Sie zur Vorsorge gehen

ZeitraumAbstand der Termine
Beginn der Schwangerschaft bis 32. Wochein der Regel alle 4 Wochen
ab der 32. Schwangerschaftswochealle 14 Tage

Quelle: gesund.bund.de, Stand Oktober 2026. Fast alle Termine kann bei normalem Verlauf auch eine Hebamme übernehmen, im Wechsel mit der Praxis oder allein. Für Ultraschall gehen Sie immer in eine gynäkologische Praxis, und bei Beschwerden empfiehlt der G-BA eine gynäkologische Betreuung. Wie Sie eine Hebamme finden, steht in Hebamme finden.

Die Untersuchungen, die die Kasse bezahlt

UntersuchungWannWas Sie wissen sollten
1. Basis-Ultraschallin der Regel im 3. Monatin der gynäkologischen Praxis
2. Basis-Ultraschallin der Regel im 6. MonatWahl: Basis oder erweiterter Basis-Ultraschall mit systematischer Untersuchung der Organe durch besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte
3. Basis-Ultraschallin der Regel im 8. Monat
Zuckertest (Schwangerschaftsdiabetes)im 6. oder 7. Monat, meist zwischen 24. und 27. Wochenicht nüchtern, Zuckerlösung trinken, Blutabnahme nach einer Stunde; nur bei erhöhtem Wert ein zweiter Test
HIV-Testwird jeder Schwangeren empfohlennur nach Aufklärung und mit Ihrer Einwilligung
Chlamydien, Syphilis, Hepatitis Bim Rahmen der VorsorgeAngebote der Mutterschafts-Richtlinie
Rhesusfaktor des Kindesbei Rhesus-negativen Schwangeren, ab der 12. WocheBluttest; entscheidet, ob eine Anti-D-Prophylaxe nötig ist
NIPT auf Trisomie 13, 18, 21nur in bestimmten Situationenkeine Routine; Beratung nach Gendiagnostikgesetz vorher und nachher

Bei einem Gestationsdiabetes reichen laut G-BA oft schon Ernährungsumstellung und mehr Bewegung; nur wenige Frauen brauchen zusätzlich Insulin.

Der Rhesus-Test, kurz erklärt

Sind Sie Rhesus-negativ, kann aus Ihrem Blut ab der 12. Woche der Rhesusfaktor Ihres Kindes bestimmt werden. Ist das Kind Rhesus-positiv (laut G-BA bei rund 60 Prozent), sollten Sie eine Anti-D-Prophylaxe bekommen; ist es Rhesus-negativ (rund 40 Prozent), kann sie entfallen.

Der NIPT, ehrlich eingeordnet

Seit dem 1. Juli 2022 zahlt die Kasse den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21, wenn sich in der Betreuung die Frage nach einer Trisomie stellt und die Ungewissheit für Sie eine unzumutbare Belastung ist. Das Ergebnis ist eine statistische Wahrscheinlichkeit; ein auffälliger Befund muss zum Beispiel durch eine Fruchtwasseruntersuchung abgesichert werden. Ihre Ärztin muss Sie vorher und nachher beraten, mit einer Versicherteninformation des G-BA.

Alles ist freiwillig

Ärztinnen und Ärzte müssen Sie über Ziel, Aussagekraft und mögliche Folgen jeder Untersuchung aufklären und auf Ihren Anspruch auf genetische und psychosoziale Beratung hinweisen. Jede angebotene Untersuchung dürfen Sie ablehnen. Sie müssen sich dafür nicht rechtfertigen.

Ihre Fragen für die nächsten Termine

Hebamme oder Praxis: was die Forschung sagt

Eine Cochrane-Übersicht (Sandall und Kollegen, 2016) fand bei Modellen mit durchgehender Hebammenbegleitung unter anderem weniger Frühgeburten und weniger instrumentelle Geburten, ohne Unterschied bei der Kaiserschnittrate. In Deutschland können Sie die Vorsorge bei normalem Verlauf zwischen Praxis und Hebamme aufteilen.

Was Eltern fragen

Wie oft sind Vorsorgetermine in der Schwangerschaft?

Zu Beginn in der Regel alle vier Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 14 Tage. Bei Beschwerden oder Risiken können zusätzliche Termine nötig sein.

Wie viele Ultraschalluntersuchungen zahlt die Krankenkasse?

Drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, in der Regel im 3., 6. und 8. Schwangerschaftsmonat. Beim zweiten können Sie zwischen Basis- und erweitertem Basis-Ultraschall wählen, beides ist Kassenleistung.

Muss ich alle Untersuchungen machen lassen?

Nein. Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Sie über Ziel, Aussagekraft und mögliche Folgen aufklären, und Sie können jede angebotene Untersuchung ablehnen.

Zahlt die Kasse den Bluttest auf Trisomien (NIPT)?

Seit dem 1. Juli 2022 in bestimmten Situationen, nicht als Routine: wenn sich in der ärztlichen Betreuung die Frage nach einer Trisomie stellt und die Ungewissheit für Sie eine unzumutbare Belastung wäre. Vorher und nachher gibt es eine verpflichtende ärztliche Beratung.

Quellen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss — Schwangerschaftsvorsorge, Mutterschafts-Richtlinie geprüft am 13. Oktober 2026
  2. gesund.bund.de — Schwangerschaftsvorsorge und -begleitung geprüft am 13. Oktober 2026
  3. Sandall J. et al. — Midwife-led continuity models versus other models of care for childbearing women, Cochrane 2016 (DOI 10.1002/14651858.CD004667.pub5) geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

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