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Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

Es tut uns sehr leid, dass Sie diese Seite lesen. Hier steht ruhig und vollständig, welche Zeit und welche Rechte Ihnen jetzt zustehen.

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · Quellen geprüft am 13. Oktober 2026

Kurz gesagt

Seit dem 1. Juni 2025 gilt nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz, ohne dass Sie eine Krankschreibung brauchen. Die Schutzfrist dauert bis zu 2 Wochen ab der 13. Woche, bis zu 6 Wochen ab der 17. Woche und bis zu 8 Wochen ab der 20. Woche. Sie können erklären, trotzdem arbeiten zu wollen, und diese Erklärung jederzeit zurücknehmen.

Die Schutzfristen nach einer Fehlgeburt

Seit dem 1. Juni 2025 schützt das Mutterschutzgesetz auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleben. Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger ist die Schutzfrist (Stand: Oktober 2026):

FehlgeburtSchutzfrist
ab der 13. Schwangerschaftswochebis zu 2 Wochen
ab der 17. Schwangerschaftswochebis zu 6 Wochen
ab der 20. Schwangerschaftswochebis zu 8 Wochen

In dieser Zeit darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen. Sie sollen nicht mehr auf eine Krankschreibung angewiesen sein, um sich Zeit zu nehmen.

Sie entscheiden

Manche Frauen brauchen Ruhe, andere tut ein gewohnter Alltag gut. Beides ist in Ordnung.

  • Sie möchten die Schutzzeit nehmen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Fehlgeburt. Der Schutz kann erst greifen, wenn er davon weiß. Auf Verlangen legen Sie einen Nachweis vor.
  • Sie möchten weiterarbeiten: Sie können ausdrücklich erklären, dass Sie arbeiten möchten, und diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen.
  • Sie möchten Ihren Arbeitgeber nicht informieren: Dann gilt der Mutterschutz nicht, und Sie arbeiten grundsätzlich normal weiter, außer eine Ärztin oder ein Arzt schreibt Sie krank.

Als Nachweis gegenüber der Krankenkasse dient die ärztliche Bescheinigung, die Ihre Praxis ausstellt.

Ihr Einkommen in dieser Zeit

In den Schutzfristen haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen:

  • gesetzlich versichert und angestellt: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und der Zuschuss Ihres Arbeitgebers, wie in der regulären Schutzfrist,
  • privat oder familienversichert und beschäftigt: Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung,
  • selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, auch im Fall einer Fehlgeburt.

Wie das Mutterschaftsgeld berechnet und beantragt wird, steht in Mutterschaftsgeld.

Ihr Arbeitsplatz ist geschützt

Nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche darf Ihr Arbeitgeber Ihnen 4 Monate lang grundsätzlich nicht kündigen. Nur in seltenen Ausnahmefällen, die nichts mit der Fehlgeburt zu tun haben dürfen, kann die Aufsichtsbehörde einer Kündigung zustimmen.

Fehlgeburt oder Totgeburt: der Unterschied

Das Recht unterscheidet nach der Personenstandsverordnung, jeweils wenn das Kind keine Lebenszeichen gezeigt hat:

Gewicht und WocheSchutzfristen
Fehlgeburtunter 500 Gramm und vor der 24. Wochegestaffelt ab der 13. Woche, wie oben
Totgeburtmindestens 500 Gramm oder ab der 24. Woche6 Wochen vor dem Termin und 8 Wochen nach der Geburt

Nach einer Totgeburt können Sie auf ausdrücklichen Wunsch frühestens ab der dritten Woche nach der Entbindung wieder arbeiten, wenn ärztlich nichts dagegenspricht, und auch diesen Wunsch jederzeit widerrufen.

Ihr Kind beim Standesamt eintragen lassen

Kinder, die tot geboren werden oder kurz nach der Geburt sterben, werden oft Sternenkinder genannt. Sie können die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt beurkunden lassen und ihm so offiziell einen Namen und eine Existenz geben, auch wenn es weniger als 500 Gramm wog. Mehr zum Standesamt finden Sie unter Geburtsurkunde.

Sie sind nicht allein

Gut zu wissen

Sprechen Sie mit Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme darüber, was Ihnen jetzt guttut und welche Begleitung es vor Ort gibt. Das Hilfetelefon Schwangere in Not ist rund um die Uhr, kostenfrei und anonym erreichbar: 0800 40 40 020, auch in mehreren Sprachen.

Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Alles Weitere zu Schutzfristen und Rechten am Arbeitsplatz finden Sie im Überblick Mutterschutz.

Was Eltern fragen

Brauche ich nach einer Fehlgeburt eine Krankschreibung?

Ab der 13. Schwangerschaftswoche nicht mehr, wenn Sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen. Die Schutzfrist gilt, sobald Ihr Arbeitgeber von der Fehlgeburt weiß; auf Verlangen legen Sie einen Nachweis vor, zum Beispiel die ärztliche Bescheinigung.

Bekomme ich in dieser Zeit Geld?

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie in den Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, als gesetzlich Versicherte von Ihrer Krankenkasse, als privat oder familienversicherte Beschäftigte vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Kann mir nach einer Fehlgeburt gekündigt werden?

Nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche gilt der besondere Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes für 4 Monate.

Was gilt bei einer Totgeburt?

Wiegt das Kind mindestens 500 Gramm oder kommt es ab der 24. Woche zur Welt, spricht man von einer Totgeburt. Dann gelten die vollen Schutzfristen, 6 Wochen vor dem errechneten Termin und 8 Wochen nach der Geburt, mit Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes — Welche Regelungen gelten bei Fehlgeburt, Totgeburt oder Schwangerschaftsabbruch? geprüft am 13. Oktober 2026
  2. Bundesamt für Soziale Sicherung — Mutterschaftsgeld, Überblick (gestaffelte Schutzfristen) geprüft am 13. Oktober 2026
  3. Familienportal des Bundes — Mutterschutz, Kündigungsschutz geprüft am 13. Oktober 2026

Mamavela informiert; dieser Ratgeber ersetzt weder Ihre Hebamme noch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Kinderärztin, die Ihre Situation kennen. Rufen Sie im Zweifel dort an. Im Notfall: 112.

Falls es hilft, gibt es zu diesem Thema auch ein E-Book: Schwanger in Deutschland: alle Schritte

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